Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 11-Oktober.pdf

- S.13

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- 517 -

Der heute vorliegende Vorschlag betrifft
die Neubespielung des Grillplatzes in
Kranebitten. Dieses Problem haben die
Initiative Lebensraum Kranebitten aber
auch viele BürgerInnen an uns herangetragen. Auch hier wird eine Neuregelung
im Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss entsprechend behandelt
werden.
Ich glaube, wir können hier eine Situation
schaffen, die sowohl für jene Menschen,
welche dort ihre Freizeit verbringen als
auch für die AnrainerInnen bzw. AnwohnerInnen erträglich, praktikabel und flexibel
genug sein wird. Zudem reduzieren wir
auch eine gewisse Umweltgefahr, weil das
Verbrennen des Holzes oder das Ausholzen verhindert werden soll.
Allein über die Parkordnung haben wir
mehrere Monate diskutiert. Wir wissen,
dass es diesbezüglich einen gewissen
Nachholbedarf gegeben hat. Man kann
nicht nur sagen, dass man die Parkanlagen schön findet, sondern hier muss man
sich etwas überlegen und sich genau
ansehen, welche Regelungen wichtig bzw.
richtig sind.

ihrem gemeinsamen Eigentum willkommen fühlen, eine gegenseitige Rücksichtnahme entwickeln können und werden.
Ich glaube der erste Evaluierungsbericht
zeigt, dass wir so auf einem guten Weg
waren. Ich könnte mir noch die eine oder
andere Rechtsmaterie vorstellen, wo ein
solches Vertrauen in die Selbstorganisationskraft und gegenseitige Rücksichtnahme der BürgerInnen auch nicht von Übel
wäre.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
13.10.2010 (Seite 516) wird angenommen.
9.

I-Präs. 34e/2010
Aufhebung der Innsbrucker
Wasserleitungssatzung und der
Bestimmungen über den Wasseranschlusskostenbeitrag

GR Mag. Fritz: Ich möchte für unsere
Fraktion Stimmenthaltung anmelden.
Beschluss (einstimmig; bei Stimmenthaltung GRÜNE; 8 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 13.10.2010:

Bgm.-Stellv. Gruber übernimmt den
Vorsitz von Bgm.-Stellv. Kaufmann.
GR Mag. Fritz: Bei dieser Neufassung
von Regeln für die Park- und Spielplätze
sind wir einen wichtigen Schritt, an dem
die Innsbrucker Grünen nicht ganz
unbeteiligt waren, weitergekommen.
Nämlich von einer langen Liste an
Verboten an die Spitze zu stellen, dass die
lieben BürgerInnen in ihren gemeinsamen
Grünflächen als Gäste der Stadt Innsbruck
herzlich willkommen sind. Deshalb
ersuchen wir im Sinne eines gedeihlichen
Umgangs miteinander, die Sachen
schonend zu benützen bzw. sich an
bestimmte Regeln zu halten.
Es gibt einige wesentliche Regeln, die
sicher auch Verbote beinhalten, da man
nicht alles zulassen kann. Dieser Meinung
sind wir genauso wie andere Mitglieder
des Gemeinderates. Wir haben uns aber
gemeinsam bemüht, die Verbote auf das
notwendige Minimum zu reduzieren, sodass die BürgerInnen, wenn sie sich auf
GR-Sitzung 14.10.2010

Die vom Gemeinderat am 15.2.1973 beschlossene Wasserleitungssatzung und
die vom Gemeinderat am 15.2.1973 beschlossenen Bestimmungen über den
Anschlusskostenbeitrag werden ersatzlos
aufgehoben.
Die vorliegenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) für die Trinkwasserversorgung" werden genehmigt.
10.

Förderungsansuchen nach dem
Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2003 (SOG)

10.1

IV 7622/2010
Androschin Privatstiftung,
Generalsanierung, erster Bauabschnitt, des Objektes Innstraße 38

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 20.7.2010: