Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 11-Oktober.pdf

- S.43

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- 547 -

zwischen KG-Grenze Hötting - Mühlau am
Tuftbach im Osten und Höttinger Fallbach
- Löfflerweg im Westen, südlich des
Siedlungsgebietes Hungerburg, nördlich
des Inn (als teilweise oder gänzliche
Änderung der Flächenwidmungspläne
Nr. HÖ - F1, Zeichn. Nr. 2925; Nr. HÖ F8, Zeichn. Nr. 3399; Nr. HÖ - F9, Zeichn.
Nr. 3500; Nr. HÖ - F10, Zeichn. Nr. 3518;
Nr. HÖ - F14, Zeichn. Nr. 3637; Nr. HÖ F16, Zeichn. Nr. 3648; Nr. HÖ - F21,
Zeichn. Nr. 3931; Nr. IN - F8, Zeichn.
Nr. 3811; Nr. HU - F1, Zeichn. Nr. 3699)
gemäß § 36 Abs. 1 und 2 sowie § 107
Abs. 3 TROG 2006; verkleinert um den
Bereich Höhenstraße 24 bis 28 und
Riedgasse 93 bis 99, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen
außer Kraft.
42.

III 7721/2010
Ergänzender Bebauungsplanentwurf, Nr. WI - B3/7, Wilten, Bereich Landeskrankenhaus und
Universitätskliniken Innsbruck Innere Medizin und Westteil Kinder-Herzzentrum (als Änderung
des Bebauungsplanes Nr. WI B3, Zeichn. Nr. 3590 und Nr. WI B3/4, Zeichn. Nr. 3823), gemäß
§ 56 Abs. 2 TROG 2006

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind zwei Stellungnahmen eingegangen. Alle Stellungnahmen liegen dem Akt
im Original bei.
Eine Stellungnahme bezieht sich auf
laufende Planungen für den Ausbau des
Innrains samt Radwegquerung.
In der zweiten Stellungnahme wird um
Höhenreduktion des geplanten Neubauteils Innere Medizin im Eckbereich
Maximilianstraße/Kaiser-Josef-Straße
ersucht.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht
der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, der dem
Akt beiliegt, ausführlich behandelt und im
Bauausschuss beraten, wobei zusammenfassend festgestellt werden kann, dass
innerhalb der vorgesehenen Festlegungen
der Planungsspielraum für die Fuß-,
GR-Sitzung 14.10.2010

Radweganbindung gewahrt bleibt. Die
Bauhöhe des geplanten Neubauteils
Innere Medizin wurde sehr sorgfältig auf
die Umgebung abgestimmt.
Die geforderten Verträge sind abgeschlossen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Der Ergänzende Bebauungsplanentwurf,
Nr. WI - B3/7, Wilten, Bereich Landeskrankenhaus und Universitätskliniken
Innsbruck - Innere Medizin und Westteil
Kinder-Herzzentrum (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. WI - B3, Zeichn.
Nr. 3590 und Nr. WI - B3/4, Zeichn.
Nr. 3823), gemäß § 56 Abs. 2 TROG
2006, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden ergänzenden bebauungsplanmäßigen Bestimmungen außer
Kraft.
43.

III 9479/2010
Allgemeiner Bebauungsplanentwurf Nr. HA - B15, Höttinger Au,
Bereich zwischen Höttinger Au,
Layrstraße, Fischnalerstraße
und Bachlechnerstraße (als Änderung der Bebauungspläne
Nr. 83/bi, Zeichn. Nr. 3350 und
Nr. 83/bh, Zeichn. Nr. 3541), gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2006

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind sechs Stellungnahmen zum
gegenständlichen Entwurf eingegangen.
Die Stellungnahmen liegen den jeweiligen
Akten im Original bzw. Kopie bei.
Alle Stellungnahmen beziehen sich
inhaltlich ausschließlich auf den Ergänzenden Bebauungsplan Nr. HA - B15/1
und werden im gleichzeitig dazu vorgelegten Bericht namentlich angeführt, wiedergegeben und gleichzeitig behandelt.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Der Allgemeine Bebauungsplanentwurf
Nr. HA - B15, Höttinger Au, Bereich