Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 11-Oktober.pdf
- S.48
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ungsplanes Nr. AL - B30/4, Arzl, Bereich
des gewidmeten Baulandes nördlich der
Rumer Straße - östlicher Bereich Canisiusweg bis zur Rumer Gemeindegrenze
sowie Moserfeldweg, gemäß § 69 Abs. 1
TROG 2006, wird beschlossen.
53.
III 13591/2010
Erlassung einer Bausperre im
Bereich Klostergasse Nr. 6,
Gpn. 675/1, 675/2, 676, 677/2 und
677/1, alle KG Wilten, gemäß
§ 69 Abs. 2 TROG 2006
GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig,
die Erlassung einer Bausperre im Bereich
Klostergasse Nr. 6, Gpn. 675/1, 675/2,
676, 677/2 und 677/1, alle KG Wilten, gemäß § 69 Abs. 2 TROG 2006, zu beschließen.
Diese Bausperre betrifft den Bereich des
Kulturgasthauses Bierstindl. Das ist keine
gewollte Boshaftigkeit gegenüber der
Bank oder des Geldinstitutes. Es ist
wichtig, sich gerade an einem so neuralgischem Punkt im Zusammenhang mit dem
Bergisel und auch den dortigen Aktivitäten
mit dem Bergisel-Museum - Tirol Panorama, die dort gesetzt werden, als Stadt
Innsbruck eine gewisse Mitgestaltungsmöglichkeit zu bewahren. So gesehen war
es klar, dass der Bauausschuss das
Ansinnen einstimmig mitträgt. Wir wollen
dort nichts dem Zufall überlassen.
GR Mag. Fritz: Ich möchte noch ergänzend zur Wortmeldung von GR Ing. Krulis
etwas darlegen: Ich stimme der Wortmeldung des Obmannes des Bauausschusses voll und ganz zu.
Die Verordnung dieser Bausperre enthält
ja auch eine sehr detaillierte Begründung.
Niemand in der Öffentlichkeit soll missverstehen, dass bei einer Bausperre überhaupt nichts passieren, die Liegenschaft
nicht veräußert werden darf oder keinen
Käufer finden wird. Es sind von der
Bausperre ausschließlich nur solche
Bauprojekte auf ein Jahr und nicht länger bis wir einen neuen Flächenwidmungsplan
erarbeitet haben, dann kann es noch
schneller gehen - betroffen, die mit den
GR-Sitzung 14.10.2010
geäußerten Planungsabsichten unvereinbar sind.
Die geäußerten Planungsabsichten stehen
genau in der Begründung. Es geht darum,
dass an einer neuralgischen Stelle - was
immer man zum € 25 MillionenMausoleum dort sagen mag - wie dem
Bergisel, der eine kulturhistorisch,
landschaftlich und historisch bedeutende
Stätte ist, etwas Sinnvolles entstehen
sollte. Im unteren Bereich haben wir ein
Gewerbegebiet. Das Kulturgasthaus
Bierstindl steht genau an einem Scharnier.
Man will dort wieder eine Nutzung haben,
die dieser Örtlichkeit entspricht. Die
Nutzung soll die Scharnierfunktion
wahrnehmen.
Es sollte dort bitte nicht, bloß weil irgendeine Bank etwas verdienen will, ein
Speditionsunternehmen angesiedelt
werden. Das möchte ich jetzt nur als
Beispiel nennen. Wir wollen dort wieder
eine mehr oder weniger kulturelle,
öffentliche, aber jedenfalls gemischte
Nutzung haben. Das kann von einem
Abriss, wenn das mit dem Denkmalschutz
vereinbar ist, bis zu einer Sanierung des
Gasthauses mit ähnlicher Nutzung
reichen. Es kann auch ein Projekt
entstehen, das über diese Nutzung
hinausgeht.
Wir legen mit der Bausperre - das ist für
mich ganz wesentlich - sozusagen einen
Nutzungskorridor fest. Ein Kreisausschnitt
von allen möglichen Nutzungen, der mit
folgenden Kriterien definiert ist: Städtisch
erwünscht sowie im neuen Flächenwidmungsplan mit einer entsprechenden
Definition festgelegt. Jeder Investor,
Käufer oder Projektentwickler, der sich in
dem Bereich bewegt, ist willkommen und
kann etwas machen. Es darf nur nicht
etwas ganz anderes, wie im Bereich der
Verordnungsbegründung festgeschrieben,
passieren.
Das ist für mich ein Grund, warum es eher
eine Hilfe für den Gedanken des Kulturgasthauses Bierstindl ist und jedenfalls
nicht ein Prügel in den Weg für irgendjemanden, der dort etwas Vernünftiges
machen will.
GR Ing. Krulis: Ich möchte mich auch im
Namen des Bauausschusses für die