Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 11-Oktober.pdf
- S.62
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im Sack. Wir sind für die Direktwahl der
Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters.
Ich bin froh über den Antrag der Innsbrucker Grünen, der FPÖ, des Liberalen
Innsbruck, GR Haager und von GR
Federspiel. Man sieht dann wirklich, dass
wir für die Direktwahl der Bürgermeisterin
bzw. des Bürgermeisters sind. Wir
sprechen uns für einen richtigen Prozess
dorthin aus.
Wenn man schon über die neue Demokratisierung im Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck spricht, dann muss man
auch den Prozess demokratisch gestalten,
Frau Bürgermeisterin …
(StRin Mag.a Schwarzl: Das Gleiche sagte
ich vor zwei Jahren.)
… und nicht über eine Presseaussendung
mitteilen, dass wir jetzt die Direktwahl der
Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters
haben. Das ist ein Thema, das die
Menschen interessiert und emotionalisiert.
Das ist richtig.
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Du hast mir
am Freitag nicht zugehört, wo ich Dich
vorinformiert habe. Aber das macht ja
nichts.)
Nein Frau Bürgermeisterin darf ich Dir
etwas sagen. Ich verhandle bei der
Innsbrucker Herbstmesse beim Mittagessen kein Stadtrecht der Landeshauptstadt
Innsbruck.
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Nein, das war
danach.)
In dem Fall ist mir das Stadtrecht der
Landeshauptstadt Innsbruck zu wichtig.
Man wird ja sehen, was herauskommt,
wenn wir jetzt abstimmen. Wir, die
Österreichische Volkspartei (ÖVP),
werden diesem Antrag zustimmen und
damit dokumentieren, dass wir für die
Direktwahl der Bürgermeisterin bzw. des
Bürgermeisters sind. Ich bin froh, dass das
gegenüber der Öffentlichkeit nun endlich
aufgeklärt wurde.
Ich sage es noch einmal: Wir müssen jetzt
ordentlich verhandeln, neue demokratische Regeln und neue Regeln des
demokratischen Zusammenarbeitens
einführen. Ich wiederhole noch einmal,
dass das die Versicherungspolizze für die
Demokratie in dieser Stadt ist. Bevor wir
GR-Sitzung 14.10.2010
das nicht ausverhandelt haben, wird die
Österreichische Volkspartei (ÖVP) diese
Polizze nicht unterschreiben. Wir sprechen
uns für die Direktwahl der Bürgermeisterin
bzw. des Bürgermeisters und für ein
neues Stadtrecht der Landeshauptstadt
Innsbruck aus. Ich bitte alle um konstruktive Mitarbeit in den nächsten Wochen und
Monaten. (Beifall von Seiten der ÖVP)
GR Mag. Kogler: Die Dringlichkeit von
heute hat sich eigentlich schon am
24.9.2010 ergeben, wo die KleinFraktionen in diesem Hause eine Pressekonferenz abgehalten und konstruktive
Vorschläge unterbreitet haben. Damals
haben die Alarmglocken geläutet und
dabei ist die Dringlichkeit auf den Tisch
gekommen. Anders können wir uns das
gar nicht vorstellen.
Im Endeffekt, wenn ich jetzt höre, dass
dann ein Entwurf dem Rechts-, Ordnungsund Unvereinbarkeitsausschuss zugewiesen wird, dann muss ich sagen, dass wir
das alles schon gehabt haben. Die Sache
liegt im Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss. Der Antrag von GR
Federspiel und von mir aus dem Jahre 2005, den die Frau Bürgermeisterin
zitiert hat, liegt im Rechts-, Ordnungs- und
Unvereinbarkeitsausschuss. Es ist damals
im Gemeinderat gegen die Stimmen von
SPÖ und Innsbrucker Grüne beschlossen
worden, diesen Antrag dem Rechts-,
Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss zuzuweisen. Das war ein konstruktiver Vorschlag, der bereits einige Jahre
liegt, aber nie bearbeitet worden ist.
Warum eigentlich nicht? Das muss man
sich heute wirklich noch einmal ganz klipp
und klar fragen.
Jetzt fragt man sich, was die Bevölkerung
will. Schon im Jahre 1999 im Zuge der
Abstimmung über die Olympischen
Winterspiele (OWS) hat es eine Befragung
hinsichtlich der Direktwahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters
gegeben. Knapp 80 % der Bevölkerung
haben sich damals für die Direktwahl der
Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters
ausgesprochen. Man steht daher hinten
an.
Dass eine Direktwahl der Bürgermeisterin
bzw. des Bürgermeisters mit dem Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck