Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 11-Oktober.pdf
- S.83
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hensweise mit den Resten des römischen
Atriums sind noch keine Entscheidungen
getroffen, die Zuständigkeit liegt bei den
Gebietskörperschaften Land Tirol und
Stadt Innsbruck je nach Grundeigentum.
Eine Kopie der Anfragebeantwortung wird
der Anfragestellerin in der Sitzung des
Gemeinderates ausgehändigt.
Zu Frage 8.: Eine Anwohnerparkbewilligung für ein Fahrzeug mit Alternativantrieb
existiert in Zone 16 (Pradl).
Zu Frage 9.: Die Summe der Taxi- und
jener Fahrzeuge, deren Zulassungsbesitzerinnen und Zulassungsbesitzer mehr als
ein Fahrzeug als abgabebefreit gemeldet
haben, beträgt 107.
Davon entfallen auf:
58.3
I-OEF 152/2010
Gratisparken für Fahrzeuge mit
Elektro-, Hybrid- oder Gasantrieb
in den gebührenpflichtigen
Kurzparkzonen, Aufzeichnungen
bzw. Aufschlüsselung der erteilten Ausnahmebewilligungen (Die
Innsbrucker Grünen)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt zur
dringenden Anfrage der Innsbrucker
Grünen (Seite 554) Folgendes mit:
Zu Frage 1.: Die Abgabenbefreiung
erfolgte per Verordnung, benötigt wird
lediglich eine Bestätigung der Behörde. Es
wurden Bestätigungen für 333 Fahrzeuge
per 11.10. 2010 ausgestellt.
Zu Frage 2.: Die Antriebsart wird derzeit in
einer Excel-Liste vermerkt.
Barbara Falch-Prettner: 2
Sigrun Gspan: 2
Christine Prantl: 2
Hasan Ali Yangöz: 2
Andis Schankservice KEG: 2
Auto Falbesoner GesmbH: 2
Dr. Karl Hasenöhrl GesmbH: 2
Garber Installationen GesmbH: 2
Gesundheits- uns Sozialsprengel
Schwaz: 2
Stadtwerke Schwaz GesmbH: 2
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
(IKB): 4
Manfred Ellensohn GmbH: 8
Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG): 12
Land Tirol: 13
Taxifahrzeuge verschiedener ZulassungsbesitzerInnen: 23
Erdgas Tirol GesmbH (TIGAS): 27
Zu Frage 3.: Entfällt, siehe dazu Antwort
zu Frage 2.
Eine Kopie der Anfragebeantwortung wird
der Anfragestellerin in der Sitzung des
Gemeinderates ausgehändigt.
Zu Frage 4.: Hybridantrieb: 118 Fahrzeuge, Gasantrieb: 209 Fahrzeuge, Elektroantrieb: 6 Fahrzeuge.
59.
Beantwortung der Anfragen aus
der Sitzung des Gemeinderates
am 17.6.2010
59.1
Mobile Überwachungsgruppe
(MÜG), Kosten (GR Hof)
Zu Frage 5.: 159 Fahrzeuge haben
Kennzeichen aus Innsbruck-Stadt,
158 haben Kennzeichen aus dem übrigen
Tirol, 16 Fahrzeuge sind außerhalb Tirols
zugelassen.
Zu Frage 6.: Die Anwohnerinnen und
Anwohner sind lediglich von der Entrichtung der Parkabgabe befreit; die Dauerparkbewilligung für Gas-, Elektro- oder
Hybridantrieb kostet daher, wie auch in
gebührenfreien Kurzparkzonen, € 73,20
für zwei Jahre (€ 60,-- Verwaltungsabgabe
und € 13,20 Eingabegebühr);
Zu Frage 7.: Die Anwohnerinnen und
Anwohner können den 21 bestehenden
Berechtigungszonen für das Dauerparken
zugeordnet werden.
GR-Sitzung 14.10.2010
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt zur
Anfrage von GR Hof Folgendes mit:
Zu Frage 1.: Ausgaben: € 869.700,-Einnahmen: € 600.000,-- (aus Tätigkeiten
der Mobilen Überwachungsgruppe).
Zu Frage 2.: Vp. 100010 Allgemeine
Sicherheit und Veranstaltungen, Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt
Innsbruck, Seite 133.
Zu Frage 3.:
Gesamt
III/2009:
€ 157.970,99