Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 11-Oktober.pdf

- S.85

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- 589 -

Tiroler Landestheater: 73 von 384 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen das
Ticket in Anspruch;
Zu Frage 3.: Vorauszuschicken ist, dass
sowohl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
(IKB) als auch zugewiesene städtische
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen
Zuschuss zu den Fahrtkosten erhalten.
Zugewiesene städtische Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter erhalten auf Basis einer
städtischen Regelung elf Zwölftel von
75 % des billigsten öffentlichen Beförderungsmittels für die gesamte Wegstrecke
Wohnung - Arbeitsstätte (inklusive
Kernzone Innsbruck), wenn diese länger
als zwei Kilometer ist.
Im Unterschied dazu erhalten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG (IKB) elf Zwölftel
von 75 % des billigsten öffentlichen
Beförderungsmittels für die Wegstrecke
Wohnung - Arbeitsstätte exklusive
Kernzone Innsbruck. Für die Kernzone
Innsbruck sind Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) auf Grund der Kooperation
von der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GesmbH (IVB) berechtigt,
eine 40 %ige Ermäßigung auf das
Jahresticket der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB)
für die Kernzone Innsbruck in Anspruch zu
nehmen (aktueller Jahrestarif: € 424,90;
Top-Ticket-Tarif: € 254,94; Ersparnis:
€ 169,96).
Im Ergebnis erhalten zugewiesene
städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
die Kernzone Innsbruck betreffend eine
rund 32 % höhere Zuschussleistung als
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Eine
Ausdehnung des Kooperationsvertrages
auf zugewiesene städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist deshalb nicht
geplant.
Zu Frage 4.: Von den der Berechnung zu
Grunde gelegten 1.271 Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter wurden im Jahr
2008

181 Toptickets

2009

189 Toptickets

2010
175 Toptickets
(dieses Jahr ist noch nicht abgeschlossen)
GR-Sitzung 14.10.2010

bei der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GesmbH (IVB) eingelöst.
Eine Kopie der Anfragebeantwortung wird
der Anfragestellerin in der Sitzung des
Gemeinderates ausgehändigt.
59.3

"Neue Heimat Tirol", Gemeinnützige WohnungsGesmbH (NHT),
Maßnahmen gegen die vom
Rechnungshof aufgezeigten
Missstände (GR Mag. Denz)

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt zur
Anfrage von GR Mag. Denz Folgendes
mit:
Zu Frage 1.: Grundsätzlich darf erinnert
werden, dass der Rechnungshofbericht
über die "Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT) in den zuständigen
Gremien des Landes Tirol und der
Stadtgemeinde Innsbruck (Gemeinderat
vom 13.12.2007) behandelt wurde. In
diesen Beratungen wurde zu den Anmerkungen des Rechnungshofes kein
Änderungsbedarf erkannt.
Richtig ist, dass die "Neue Heimat Tirol"
Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT) in den
letzten Jahrzehnten gut gewirtschaftet hat
und vor allem einen sehr sparsamen
Personal- und Sachaufwand aufweist.
Die Erhöhung des Eigenkapitals ist eine
Vermehrung des Bürgervermögens,
welches gerade in den Zeiten der Wirtschaftskrise ein wichtiger Sicherheitsanker
für die Bewohnerinnen und Bewohner und
für die Partner in der Wirtschaft ist. Im
Übrigen weist die "Neue Heimat Tirol"
Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT) in jeder
Bilanz nach, dass praktisch das gesamte
Eigenkapital im Wohnbau investiert ist.
Die "Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige
Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft
GesmbH (NHT) ist der Auffassung, dass
der Rechnungshof die generationsübergreifende Tätigkeit, die im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz enthalten ist,
übersehen hat. Dieser Generationsausgleich wirkt vor allem zugunsten der
jungen Generation, weil die "Neue Heimat
Tirol" Gemeinnützige Wohnungs- und