Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 11-OktoberSondersitzung.pdf

- S.18

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Wenn die Frau Bürgermeisterin sagt, dass
Mag. Schafferer den Vertrag bereits vorliegen hat, dann ist das in Ordnung. Dann
bleibt aber übrig, dass die Stadt Innsbruck
ursprünglich eine ganz andere Intention verfolgt hat, die wir jetzt aufgegeben haben.
Hier stellt sich für mich natürlich die Frage,
warum das der Fall ist.
Das ist auch jene Frage, die StR Mag.
Dr. Platzgummer vorher gestellt hat. Warum
haben wir diesen Weg eingeschlagen? Warum übernehmen wir jetzt mehr Risiko, als
es die Frau Bürgermeisterin bereits in Ihrer
Presseaussendung dargelegt hat. Die Intention bleibt für alle die gleiche.
Wir übernehmen jetzt mehr Risiko, aber warum zu diesem Preis? Daher stellen wir
auch einen Zusatzantrag, den ich gleich ankündigen darf. Sollte das Sicherheitszentrum errichtet werden, dann werden wir uns
mit aller Kraft dafür einsetzen. Das werden
wir auch mit klaren Worten tun. Der Optionsvertrag bzw. das vertragliche Werk mit
Mag. Schafferer liegt uns auch noch nicht
vor. Es bleibt auch noch die Frage der Differenz aus den Summen offen, die mein Kollege vorher genannt hat. Es geht um ein
bisschen mehr als um € 1 Mio.
Es ist für den Gemeinderat schon wichtig,
ob wir € 1 Mio erhalten oder nicht. Wir könnten mit diesem Geld zum Beispiel im Sozialbereich viel schaffen. Ich werde den Antrag einbringen, dass die Differenz des tatsächlich gezahlten Preises für das erworbene Baurecht zu dem durch ein Gutachten
des Sachverständigen Dipl.-Ing. Peter
Tischler ermittelten Wert des Baurechtes
bei jeder weiteren Entwicklung zu berücksichtigen ist. Wenn das Sicherheitszentrum
kommt und wir die Preise wissen, kann die
Differenz aufgeklärt werden. Wir können
dann als Stadt Innsbruck das Geld wieder
zurück bekommen.
Wenn in der Ing.-Etzel-Straße kein Sicherheitszentrum gebaut wird, kommt dort eine
andere Entwicklung. In diese Richtung geht
mein Zusatzantrag, um Schaden von der
Stadt Innsbruck abzuwenden, dass in der
Finanzplanung alle möglichen Maßnahmen
und Projekte, die dann allfällig sonst noch
erfolgen - das betrifft auch das Sicherheitszentrum -, die Stadt Innsbruck in Summe
lediglich mit dem tatsächlichen Wert des
Baurechtes belasten. Die Stadt Innsbruck
Sonder-GR-Sitzung 25.10.2012

und somit die Steuerzahlerin bzw. der Steuerzahler wird dadurch schadlos gehalten.
Wenn wir uns für die Ausübung des Vorkaufsrechtes aussprechen, lege ich das den
Mitgliedern des Gemeinderates ans Herz,
denn es wird damit das abgesichert, was wir
als Problem sehen. Wir können uns das
Angebot nicht aussuchen, denn dieses hat
Mag. Schafferer gelegt. Ihr könnt mit diesem Antrag auch mit der konstruktiven Kraft
der Opposition rechnen, auch wenn diese,
Frau Bürgermeisterin, nicht immer alles
weiß. Wir und die Steuerzahlerinnen bzw.
Steuerzahler werden mit unserem Zusatzantrag schadlos gehalten. Dies auch in welcher Art und Weise wir das entwickeln müssen. Beim Sicherheitszentrum wird das keine Frage sein. Wenn dort ein Wohnbau oder eine andere Nutzung errichtet wird,
werden wir uns überlegen müssen, wie wir
das Geld wieder in unsere Stadtkasse zurück bekommen.
Ich lege daher folgenden Zusatzantrag allen
Mitgliedern des Gemeinderates ans Herz:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Differenz des tatsächlich gezahlten
Preises für das erworbene Baurecht zu dem
durch Gutachten vom 19.3.2012 des Sachverständigen Dipl.-Ing. Peter Tischler ermittelten Wert des Baurechtes, ist bei jeder
weiteren Entwicklung des Areals Ing.-EtzelStraße Nr. 30 in der Finanzplanung aller
möglichen Maßnahmen und Projekte so zu
berücksichtigen, dass die Stadt Innsbruck in
Summe lediglich mit dem tatsächlichen
Wert des Baurechtes (siehe Gutachten) belastet ist.
Die Stadt Innsbruck und somit die Steuerzahlerinnen bzw. Steuerzahler werden
dadurch schadlos gehalten.
Gruber, Mag. Dr. Platzgummer, Nowara,
MMag.a Traweger-Ravanelli, Dipl.-Ing.in
Sprenger, Hitzl, MMMMag. Dr. Adam und
Appler, Hieger, alle e. h.
Die Frau Bürgermeisterin hat ausgeführt,
dass ein Vertrag vorliegt. Dieser wurde aber
nicht unterfertigt. Es gibt einen Beschluss
des Stadtsenates vom 16.10.2012. Bei der
Beschlussfassung müssten heute die Punkte 1. und 2. des Antrages des Stadtsenates
abgelehnt werden. Wir könnten dann den
Punkt 3. des Beschlussantrages beschließen.