Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 11-OktoberSondersitzung.pdf

- S.25

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diese Zeit hinaus bemüht. Die Stellungnahme, die damals schon vorgelegen wäre,
hätte auch dafür gesprochen, dass das Vorkaufsrecht ausgeübt wird. Im Sinne dessen,
dass man vielleicht nicht gerade dieses 40Ecken-Geschäft, sondern nur über drei
Ecken gemacht hätte, was durchaus möglich gewesen wäre. Auch aus unserer heutigen Sicht kann ich sagen, dass die Ausübung dieses Vorkaufsrechts von unseren
Dienststellen damals schon empfohlen wurde.

Angebotslegerin bzw. Angebotsleger an die
Schlüsselverlag J. S. Moser GesmbH hat
den Mietvertrag bereits übermittelt. Das ist
die Grundlage, wenn wir in dieses Recht
eins zu eins eintreten.

Bezüglich des Mietvertrages habe ich damals eine Stellungnahme für diese Übernahmevereinbarung beauftragt. Damals
wurde auch berichtet, dass für die kommenden Jahre eine sehr starke Steigerung
des Baurechtszinses bzw. Mietzinses zu
erwarten ist. Der Mietzins steigt im Jahr
2017 drastisch an. Es wurde eine zehnprozentige Steigerung vereinbart. Der Ausübung des Vorkaufsrechts ist aus rein wirtschaftlicher Überlegung der Vorzug zu geben. Das ist der erste Punkt. So ist unter
anderem die Bundesimmobiliengesellschaft
m.b.H. (BIG) auch tätig geworden. Dr. Pühringer und ich haben in den letzten Jahren
mit der Bundesimmobiliengesellschaft
m.b.H. (BIG) intensiv zusammengearbeitet.
Wir sind nach Wien gefahren und haben
nachgefragt, was die Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. (BIG) an manchen Standorten errichten würde. So viele Schreiben,
wie ich in den letzten drei Wochen von der
Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. (BIG)
erhielt, habe ich noch nie bekommen. Heute
gab es noch den Vorschlag, in der Zeughausgasse ein Studentinnen- und Studentenheim zu errichten. Wegen dieser Idee
habe ich heute Nachmittag mit Dr. Tomac
telefoniert. Ich habe ihm mitgeteilt, dass
dieses Projekt ungeprüft nicht so schnell
entschieden wird. Wir müssen in diesem
Fall mit der Ausführung des Vorkaufsrechts,
auf Basis wirklich nachvollziehbarer Unterlagen, Überlegungen und Bewertungen aktiv tätig sein. Mir ist es wichtig, dass es in
der Stadt Innsbruck so gehalten wird. Die
Basis für das Vorkaufsrecht sind die damaligen Mietverträge, mit den Rahmenbedingungen und Punktationen.

GRin Dr.in Pokorny-Reitter: Was macht die
Stadt Innsbruck mit dem Grund, wenn das
Sicherheitszentrum dort nicht gebaut wird?
Fallen hohe Kosten doch an?

Ein Mietvertrag ist nicht etwas, was immer
neu abgeschlossen wird. Es ist wichtig, auf
einen Rahmen und auf wirtschaftliche Bewertungen zurückgreifen zu können. Die
Sonder-GR-Sitzung 25.10.2012

Die Befristung ergibt sich aus dem Gutachten vom Dr. Tschütscher, weil wir gesagt
haben bzw. ich ihn beauftragt habe, da wir
keine Mietrechtsexpertinnen bzw. -experten
für einen derartigen schwierigen Fall im
Hause haben. Deshalb haben wir uns das
prüfen lassen.

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Das wird der
Gemeinderat entscheiden. Genau das habe
ich gemeint. Ich habe in der Stellungnahme
der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration und der Mag.Abt. IV, Finanzverwaltung und Wirtschaft,
dies damals schon berücksichtigt.
Welche Optionen hätten wir, wenn wir die
Druckerei absiedeln könnten? Ich glaube,
das ist nicht die Aufgabe der Stadt Innsbruck. Man weiß nicht, wie sich die Dinge in
diesem Fall entwickeln.
Der Punkt, der auch von StR Mag.
Dr. Platzgummer genannt wurde, wenn es
eine andere Investorin bzw. einen anderen
Investor geben würde: Auch die Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. (BIG) hat bereits Interesse signalisiert.
Es könnte der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. (BIG), die österreichweit viele
große Infrastrukturprojekte mit Optionen
durchführt, gesagt werden, dass das die
Option ist. Diese Option wäre für die Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. (BIG) natürlich genauso interessant gewesen, wäre
nicht das bestehende Unternehmen mit
dem Mietvertrag vorerst gebunden.
Was mit dem Grundstück vorerst passieren
soll, sollte sich der Bau des Sicherheitszentrums zerschlagen, ist noch nicht klar. Sollen
die dort bestehenden Gebäude relativ günstig vermietet werden, so wie es im Gutachten und in der Bewertung von Dr. Schiener
steht, wird die Stadt Innsbruck entscheiden.
Wenn die Druckerei noch lange dort bleibt
und wir das Grundstück selbst verwerten,
muss eine eigene Zufahrt gemacht werden,