Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 11-Protokoll-Budget_Teil_1.pdf

- S.19

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- 993 -

Vielmehr erscheint es der FPÖ - Rudi Federspiel (FPÖ) wie ein Bündnis mit dem Ziel
Chaos zu erzeugen und die Stadt Innsbruck
in ein finanzielles Disaster zu manövrieren.
Warum das so ist, werde ich in meiner Rede
zum Voranschlag 2020 ausführen.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass sich die
Entwicklung der vergangenen Jahre in ihrer
Tendenz fortsetzt, wenn auch in unterschiedlicher Dynamik. So sinken die Rücklagen der Stadt Innsbruck zwar weiter, angesichts der Tatsache, dass davon aber ohnehin nur mehr wenige Millionen übrig sind,
fallen diese Beträge allerdings in Relation
zum Gesamthaushalt nicht mehr besonders
ins Gewicht.
Dennoch ist die Tatsache, dass Entnahmen
von über € 2,3 Mio. nur Zuführungen von
€ 495.000,-- gegenüberstehen sollen, in der
Bewertung der Gesamtsituation des Haushalts und der städtischen Finanzpolitik
durchaus aussagekräftig. Trotz weiterer
Auflösung von Rücklagen wird ein Netto-Abgang von rund € 33 Mio. veranschlagt. Bei
Gesamtaufwendungen von netto € 440 Mio.
macht dieser Abgang sohin einen Anteil von
zirka 7,5 % aus.
€ 33 Mio. sind in der Tat eine stolze
Summe. Um diesen Betrag, um den der
Stadthaushalt in der Miese ist, könnte man
sich zur Veranschaulichung 990 Mercedes
C-Klasse-Limousinen in der Grundausstattung oder 233 zweistöckige Hartl-Fertigteilhäuser Modell "Trend 124 S" mit 123 m2
Nettogrundrissfläche kaufen. Würde man
sich den Betrag dieses Abgangs in 100Euro-Scheinen zu einem Gewicht von jeweils 1,02 Gramm auszahlen lassen, so
würde man ein Gesamtgewicht von
345,68 Kilogramm ohne Gewicht der Transportbehältnisse mit sich führen müssen.
Betrachtet man die Ausgabenstruktur des
Voranschlags, so wird ersichtlich, dass im
Bereich der operativen Gebarung von
€ 379 Mio. an Ausgaben € 85,4 Mio. auf
Personalkosten und € 80,7 Mio. auf Sachaufwand entfallen. An diesen zusammengerechnet € 166 Mio. wird man nicht allzu viel
rütteln können, weil die Stadt ihre, weitgehend durch Landes- und Bundesrecht vorgegebenen Aufgaben erfüllen können muss
und dazu entsprechende personelle und
materielle Ressourcen erforderlich sind.

GR-(Budget-)Sitzung 21.11.2019

Dazu kommt noch der Finanzaufwand von
€ 1,9 Mio., sodass ein Restbetrag von
€ 211 Mio. für Transferleistungen übrig
bleibt, das sind 56,17 % der operativen Gebarung. Hier wird man mittel- und langfristig
etwas tun müssen, denn so kann es nicht
weitergehen. Zu dieser Erkenntnis sollte
auch die Stadtregierung gelangt sein, es sei
denn man blendet die Zeit nach Ende der
derzeitigen Gemeinderatsperiode nach dem
Motto "hinter mir die Sintflut" einfach aus.
Einerseits wird man endlich einmal in Zusammenarbeit mit dem Tiroler Gemeindebund und den anderen Städten des Landes
das Thema der Transferzahlungen an das
Land offensiv angehen müssen. Wir weisen
darauf bereits seit Jahren hin, ohne dass es
aber von der Stadtregierung diesbezüglich
auch nur irgendeine Initiative gegeben
hätte.
Andererseits wird man, so unangenehm und
politisch schlecht verkäuflich das auch sein
mag, die eigene Subventionsvergabe überdenken müssen. Dies nicht nur im Hinblick
auf die Förderungen für diverse Vereine und
Körperschaften, sondern auch, was die dauernde Abgangsdeckung strukturdefizitärer
Betriebe betrifft. Hier wird man sich ernsthaft überlegen müssen, ob solche Einrichtungen wirklich lebensnotwendig sind bzw.
eine rechtliche Verpflichtung dazu besteht,
dass solche durch die öffentliche Hand betrieben werden.
Ansonsten muss in Anbetracht der Haushaltslage und der enormen Gesamtverschuldung ernsthaft daran gedacht werden,
Einrichtungen abzustoßen bzw. im Fall der
Unverkäuflichkeit stillzulegen. Die Stadt
Innsbruck wird ihren Tätigkeitsbereich weitgehend auf jene Gegenstände beschränken
müssen, die zur Aufrechterhaltung des eigenen Betriebs unumgänglich sind bzw. insofern dafür eine rechtlich unausweichliche
Verpflichtung besteht. Anders wird man die
Finanzen nicht mehr in den Griff bekommen.
Aber nichts von alldem wird angedacht: Weder bewegt man seinen Hintern vom Sessel,
um im Verbund mit anderen Gemeinden im
Landhaus vorstellig zu werden, um die
überbordenden Zahlungsverpflichtungen an
das Land abzusenken, noch stößt man unrentable Beteiligungen ab oder kürzt Subventionen.