Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 11-Protokoll-Budget_Teil_2.pdf
- S.87
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6 lnnsbrucker Stadtrecht dem Voranschlag (Teil D) beigegeben Ist.
III. Gemeindeabgaben
Gleichzeitig m1t der Festsetzung des Voranschlages beschließt der Gemeinderat gemäß§ 57 Abs.
4 lnnsbrucker Stadtrecht, für das Finanzjahr 2020 die in Teil B beigeschlossenen Gemeindeabgaben in der dort angeführten Höhe zu erheben.
IV. Tarife
Der Gemeinderat beschließt für das Finanzjahr 2020 die in Teil C beigeschlossenen Tarife für
die Benützung der öffentlichen Einrichtungen der Stadt und für den Bezug von regelmäßigen
Leistungen ln der dort angeführten Höhe.
V.
Risikoaverse Finanzgebarung
Der Voranschlag 2020 entspricht den Bestimmungen der§§ 10 und 11 des Gesetzes vom 6. November 2013 über die risikoaverse Finanzgebarung des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände, sowie sonstiger öffentlicher Rechtsträger in Tirol, LGBI. Nr. 157/213, als strategische
Jahresplanung und als Bericht über Finanzgeschäfte sowie über das Schulden- und Liquiditäts~
management.
VI. Kassenstärker, Vermögensverwaltung
Der Bürgermeister ist ermächtigt. Kassenstärker im Sinne des § 67 Abs. 3 lnnsbrucker Stadtrecht
zur Liquiditätsvorsorge aufzunehmen und Veranlagungen der Zahlungsmittelreserven gemäß §
65 Abs. 2 lnhsbrucker Stadtrecht sowie auch des weiteren ertragsfähtgen Vermögens der Stadt
im Sinne des§ 63a Abs. 2 lnnsbrucker Stadtrecht vorzunehmen.
VII. Gliederung
Um eine haushaltsrechtlich sachgerechte Zuordnung der Mittelverwendungsansätze zu erreichen,
werden diese nach den folgenden Kriterien gegliedert:
1. Gebundene Mittel (GM):
durch öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Verpflichtungen festgelegte Mittel; deren
Zweckbestimmungen sind lm Einzelnen in Teil D festgelegt
2. Subventionen: Jahressubventionen (SU), Sondersubventionen (SO)
3. Deckungsringe: Mittelverwendungsansätze innerhalb einer Finanzstelle; diese untergliedern sich in
a. Deckungsklassen (OK): laufende, der Höhe nach in der Regel beeinflussbare Betriebs-Mittelverwendungen
b. Sammelnachweise (SN)- zusammengefasste, einheitlich bewirtschaftete BetriebsMittelverwendungen
c, lnfrastruktu rmittel (IM) - Mittelverwendungen für die Infrastruktur, das sind Investitionen, Ersatzbeschaffungen, Ergänzungen und Instandhaltungen gemäß den jeweiligen Anmeldungen im Referat Budgetabwicklung und Finanzcontrolling
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