Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf

- S.121

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- 927 -

Anträgen innerhalb der Tagesordnung
generell vorzuverlegen?
3.

Teilt der Bürgermeister der Stadt Innsbruck die Meinung von Klubobmann
GR Mag. Lucas Krackl, dass GemeinderätInnen (offensichtlich aller Parteien) teilweise "sinnbefreite" Anträge
einbringen?

4:

Wenn ja, welche eingebrachten Anträge der GemeinderätInnen sind auch
aus der Sicht des Bürgermeisters "sinnbefreit"?

5.

Wenn nein, warum nicht?

6.

Wenn nein, teilen Sie die Meinung des
Anfragestellers, dass sich Klubobmann
GR Mag. Krackl bei den GemeinderätInnen öffentlich entschuldigen muss,
da er ihnen medial unterstellt hat,
"sinnbefreite" Anträge einzubringen?

7.

Wenn nein, warum nicht?

8.

Sehen Sie als Bürgermeister der Stadt
Innsbruck das Ansehen des Gemeinderats beschädigt, wenn der Klubobmann
einer Regierungspartnerin öffentlich
feststellt, dass die GemeinderätInnen
teilweise "sinnbefreite" Anträge einbringen?

9:

Wenn nein, warum nicht?

Depaoli, eigenhändig
52.3

GfGR/199/2018
Hungerburg, Aufstellung von
Parkautomaten (GR Depaoli)

GR Depaoli stellt laut Beilage folgende Fragen an Herrn Bürgermeister:
1.

Wann hat die zuständige Stadträtin den
Auftrag erteilt, dass die Kabel etc. für
den neuen Parkautomaten am Hungerburgweg bzw. an der Gramartstraße
verlegt wurden?

2.

Welche Firma wurde mit der Verlegung
der Kabel beauftragt?

3.

Warum hat man seitens der Stadt Innsbruck mit der Fertigstellung des Gehsteigs am Hungerburgweg bzw. an der
Gramartstraße nicht abgewartet bis ein
rechtskräftiger Mehrheitsbeschluss des
Innsbrucker Gemeinderates vorliegt,

GR-Sitzung 13.12.2018

um in weiterer Folge rechtskonform
Aufträge bzgl. Aufstellung von Parkautomaten erteilen zu können?
4.

Aufgrund welcher gesetzlichen Legitimation wurden die Aufträge für die Verlegung der Kabel etc. für den neuen
Parkautomaten (siehe Foto in der Beilage) vergeben bzw. unterschrieben?

5.

Wer hat die Aufträge (Frage 4) unterschrieben?

6.

Aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage wurde seitens der Innsbrucker
Stadtregierung darauf verzichtet, den
zwingend gesetzlichen Mehrheitsbeschluss des Gemeinderates am
13.12.2018 zu umgehen, um die Möglichkeit zu schaffen, Aufträge rechtskonform zu vergeben?

7.

Ist sich Herr Bürgermeister sicher, dass
weder er, noch die zuständige Stadträtin als auch die Stadtregierung das
Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) etc. nicht gebrochen haben? (Siehe Begründung im Anfragetext bzw. Fragen 1. bis 6.)

8.

Wenn ja, mit welcher Begründung?

9.

Wenn nein, warum nicht?

10. Sollte sich herausstellen, dass mit der
Auftragsvergabe für die Verlegung von
Kabeln etc. (siehe Foto in der Beilage)
das IStR etc. gebrochen wurde, mit
welchen persönlichen Konsequenzen
können bzw. müssen die politischen
Verantwortlichen rechnen?
11. Wurde die Magistratsdirektion über die
Auftragsvergabe, wie oben erwähnt, informiert?
12. Wenn nein, warum nicht?
Depaoli, eigenhändig
52.4

GfGR/200/2018
Blasius-Hueber-Straße 4, Rechtsgrundlage für Hotelprojekt
(GR Depaoli)

GR Depaoli stellt laut Beilage folgende Fragen an Herrn Bürgermeister: