Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf

- S.174

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von € 1.233.485,89 zu bereinigen. Für die Kontrollabteilung vorstellbar
wäre ein um diesen Betrag erhöhter Abgangsdeckungszuschuss der
Stadt an den GESB, um diesen Betrag wieder der Veranlagung Pensionsrückdeckung Gestellungsbetrieb zuzuführen.
Im Anhörungsverfahren wurde dazu mitgeteilt, dass die Bereinigung
der Forderung in den kommenden Jahren in Form von erhöhten
Budgetzuschüssen – entsprechend dem Liquiditätsbedarf des Gestellungsbetriebes – erfolgen wird.
7 Prognose der zukünftigen Entwicklung
7.1 Grundüberlegungen und Grundlagendaten
StS-Sitzung vom
02.08.2002 –
Aktualisierung
Berechnungs- bzw.
Ausschreibungsgrundlagen

Bereits in der Amtsvorlage der MA IV vom 22.07.2002, welche die
Grundlage für den Beschluss des StS vom 02.08.2002 im Zusammenhang mit der Organisation zur Abwicklung und laufenden Betreuung der
Veranlagung des Erlöses aus dem Verkauf der Anteile der IKB AG an
die TIWAG war, wurde auf die grundlegende Problematik der Prognose
der zukünftig zu leistenden Pensionszahlungen hingewiesen.
In der seinerzeitigen Vorlage der MA IV wurde darüber informiert, dass
mit Fokus auf die damals geplante (Veranlagungs-)Ausschreibung die
von der IKB AG im Zusammenhang mit dem Anteilsverkauf erstellte
Studie über die Prognose der zukünftig zu leistenden Pensionszahlungen auf den aktuellen Stand gebracht worden wäre. Unter Berücksichtigung aller damals bekannten Umstände und der seinerzeit ableitbaren
Annahmen (wie Pensionsantrittsalter, Lebenserwartung, Pensionssteigerungsrate, Zinssatzentwicklung etc.) ergab sich ein Barmittelerfordernis
von € 173.945.000 (bis zum damaligen voraussichtlichen Auslauftermin
im Jahr 2050). Damit überstieg diese Prognose die Verkaufserlössumme
von € 134.444.700 um € 39.500.300.
Aus der Gegenüberstellung des prognostizierten jährlichen Pensionszahlungserfordernisses mit den aus einer Veranlagung unter entsprechenden Annahmen fließenden jährlichen Erträgen (Zinsen und Kapitalverzehr) resultierte auf der Grundlage dieser Modellrechnung ein künftiger jährlicher Zuschussbedarf, der entweder aus dem laufenden Budget
der Stadt Innsbruck oder aus anderen außerordentlichen Einnahmen zu
decken war/ist.

StS-Sitzung vom
08.07.2003 –
Problematik
des Prognostizierens
künftiger Entwicklungen

Auch in dem vom StS in seiner Sitzung vom 08.07.2003 zustimmend zur
Kenntnis genommenen Bericht der seinerzeitigen „Projektgruppe Veranlagung“ waren diesbezügliche (aktualisierte) Erläuterungen enthalten.

Einbezug der
Immobilieninvestments
in das Veranlagungsmodell – ursprüngliche
Berechnungsergebnisse

In Zusammenschau mit den Investitionen in lokale Immobilienprojekte in
einem Gesamtausmaß von € 27,0 Mio. sahen die ursprünglich angestellten Überlegungen (grundsätzlich) vor, dass die in Verbindung mit diesen
Immobilieninvestitionen von der Stadt erzielten Einnahmen (Baurechtszinse, Pachterträge etc.) die laufenden Verbindlichkeiten reduzieren. Die
damaligen Berechnungen ergaben, dass die Finanzveranlagungen (inkl.

In diesem Bericht wurde besonders darauf hingewiesen, dass die jährlichen Pensionsverpflichtungen der Stadt Innsbruck stark schwanken und
daher künftige Entwicklungen schwer zu prognostizieren sind.

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Zl. KA-07390/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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