Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf

- S.191

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Hinweis
Rundungsdifferenzen

Zudem erwähnt die Kontrollabteilung, dass allfällige Rundungsdifferenzen
bei der Darstellung von Berechnungen nicht ausgeglichen worden sind.

Anhörungsverfahren

Das gemäß § 53 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Magistrates der
Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) festgelegte Anhörungsverfahren ist
durchgeführt worden.
3 Ordentlicher Haushalt

Voranschlag und
Die Erstellung des Voranschlages sowie der Jahresrechnung 2017 erfolgJahresrechnung 2017 – te unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Die im Innsbrucker
Fristeneinhaltung
Stadtrecht festgelegten Fristen zur Veröffentlichung des Budgets einer-

seits und des Jahresabschlusses andererseits wurden wahrgenommen
und eingehalten. Seitens der Gemeindebewohner sind keine Einwendungen erhoben worden.

Laufende Ausgaben
der Infrastruktur

Der Voranschlag 2017 sah (einschließlich Nachtragskrediten) einen Betrag in Höhe von € 4.164.222,00 für laufende Maßnahmen der Infrastruktur vor. Davon wurden insgesamt € 99.500,00 als Bedeckung für andere
Ansätze herangezogen, sodass für Infrastrukturausgaben ein Voranschlag in Höhe von € 4.064.722,00 zur Verfügung stand. Dieser Gesamtbetrag verteilte sich auf 70 Planansätze bzw. ein laufendes Anordnungssoll von € 3.406.117,41. Somit ergab sich im Bereich der laufenden Ausgaben der Infrastruktur im Haushaltsjahr 2017 ein effektives Sparvolumen
in Höhe von € 609.747,89.

Jahresrechnung 2017

Entsprechend den Bestimmungen des § 70 Abs. 1 IStR sind die Kassenund Rechnungsbücher mit 01.01. jeden Jahres zu eröffnen und mit 31.12.
des Haushaltsjahres, spätestens jedoch mit 28.02. des folgenden Jahres
(Auslaufmonat gemäß IStR) abzuschließen. Dem Rechnungsabschluss
2017 sind sämtliche nach § 17 Abs. 1 und 2 VRV erforderlichen Beilagen
angeschlossen worden.

Rechnungsabschluss 2017 –
Ausnahmeregelung

Im Hinblick auf die vor erwähnten zeitlichen Vorgaben ist für
den Rechnungsabschluss 2017 mit Rundschreiben vom 15.12.2017,
Zl. IV-17235/2017 eine Sonderregelung (siehe Pkt. 5 Kassenlage) verfügt
worden.

Sollüberschuss

Die für 2017 prognostizierten Einnahmen in Höhe von € 354.017.500,00
erhöhten sich im Rahmen der Jahresrechnung um ca. 1,21 % auf
€ 358.301.424,40 Mio. An Ausgaben waren € 367.756.600,00 vorgesehen; sie nahmen mit einem Wert von € 358.292.115,93 um ca. 2,57 % ab.
Der präliminierte Zuschussbedarf von € 13.739.100,00 konnte somit in
einen Sollüberschuss von € 9.308,47 umgekehrt werden.

Vergleich VoranschlagRechnung –
Wertgrenzen

Der Gemeinderat hat am 26.02.2009 das Ausmaß der gemäß § 15 Abs. 1
Z 7 VRV zu erläuternden Abweichungen für Mehr- oder Mindereinnahmen
bzw. Mehr- oder Minderausgaben neu festgelegt. Demnach sind Unterschiede zwischen der Summe der vorgeschriebenen Beträge und dem
veranschlagten Betrag dann zu erläutern, wenn die Abweichung mehr als
10 % des Ansatzes und mindestens € 15.000,00 beträgt. Für Voranschlagsposten der Sammelnachweise gelten diese Wertgrenzen in Bezug
auf die Gesamtsumme des jeweiligen Sammelnachweises.

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Zl. KA-10555/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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