Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf
- S.199
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deren Abschluss zu behandeln und sind diese, soweit sie nicht für außerordentliche Ausgaben oder zu einer außerordentlichen Schuldentilgung
nötig sind, zur Bildung von Rücklagen zu verwenden.
Entsprechend den geltenden landesgesetzlichen Bestimmungen hat die
Stadt Innsbruck zur Vorsorge für künftige Erfordernisse zum einen Erneuerungsrücklagen zur Erneuerung von Vermögensgegenständen, die
einer natürlichen Wertminderung unterliegen, und zum anderen Sonderrücklagen für Aufwendungen, die sonst aus Darlehen oder anderen außerordentlichen Einnahmen bestritten werden müssten, zu bilden.
Rücklagenstand
Erneuerungsrücklage
Zum Ende des Finanzjahres 2017 war der Rücklagenstand mit insgesamt
rd. € 7,0 Mio. ausgewiesen und hat sich gegenüber dem Vorjahr um rd.
€ 5,9 Mio. verringert. Der zum Jahresende 2017 ausgewiesene Rücklagenstand hat sich in den vergangenen fünf Jahren wie folgt verändert
(Beträge in € Mio.):
Rücklagen
2013
2014
2015
2016
2017
Stand zum
Jahresende
24,5
33,5
15,9
12,9
7,0
Der Erneuerungsrücklage ist für das Jahr 2017 einerseits kein Betrag
zugeführt und anderseits eine Summe in Höhe von € 473,0 Tsd. abgeführt worden. Infolgedessen hat sich der Stand dieser Rücklage zum
31.12. des in Rede stehenden Jahres auf rd. € 1,9 Mio. belaufen.
Aufgrund der vorläufigen Ergebnisse des Rechnungsabschlusses 2017
war zur vollständigen Bedeckung des AO-Haushaltes die teilweise Auflösung der Haushaltsrücklage – Erneuerungsrücklage in obgenannter Höhe
erforderlich. Die Rücklagenentnahme diente zur Bedeckung von Ausgaben des AO-Haushaltes, und wurde im Rechnungsabschluss 2017 dem
UA 898000 mit der Bezeichnung 002 Kapitaltransferzahlung Seilbahnen
und Lifte als Einnahme stadtrechtskonform zugewiesen.
Sonderrücklage
„Garagen-Stellplätze“
Die Sonderrücklage „Garagen-Stellplätze“ erhöhte sich im Jahr 2017 um
€ 214,9 Tsd. auf insgesamt rd. € 1,4 Mio. Dabei hat der jährliche Zugang
dieser Rücklage der Höhe der Ist-Einnahmen auf der HHSt. 850300 –
„Interessentenbeiträge Par. 9 Abs. 4 TBO“ im Unterabschnitt 612000 –
Gemeindestraßen zu entsprechen, was auch im geprüften Haushaltsjahr
der Fall war.
Sonderrücklage
„Universität“
Die Haushaltsrücklage „Universität“ hat im Wirtschaftsjahr 2017 rechtmäßig die vom GR am 09.12.2010 beschlossene (jährliche) Zuführung in der
Höhe von € 400,0 Tsd. erfahren. Die Verwendung dieser Rücklagenzuführung ist zweckgebunden und für Baukostenzuschüsse im Zusammenhang mit den Infrastrukturausgaben der Innsbrucker Universitäten gem.
Universitätsgesetz 2002 vorgesehen.
Die Sonder- bzw. Haushaltsrücklage „Universität“ hat im Wirtschaftsjahr
2017 zum einen die vereinbarte Zuführung in Höhe von € 400,0 Tsd. erfahren, zum anderen ist dieser Rücklage kein Betrag entnommen worden. Der Stand der Sonderrücklage „Universität“ hat sich somit zum
31.12.2017 auf insgesamt rd. € 3,7 Mio. belaufen.
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Zl. KA-10555/2018
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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