Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf
- S.208
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Dennoch empfahl die Kontrollabteilung auf der Grundlage der aufgezeigten Abweichung für die Zukunft, der korrekten Zuordnung von Finanzschulden zu den einzelnen Gläubigern im dafür vorgesehenen Nachweis
erhöhtes Augenmerk zuzuwenden. Das Amt für Finanzverwaltung und
Wirtschaft der MA IV nahm den Hinweis der Kontrollabteilung zur Kenntnis.
Endtilgungsjahre –
Angaben im
Schuldennachweis –
Empfehlung
Die Beurteilung des Schuldenstandes per 31.12.2017 im Hinblick auf das
jeweilige Ablaufjahr (Endtilgungsjahr) machte deutlich, dass ein Anteil
von 0,36 % (€ 280.817,48) des Schuldenstandes 2017 bis in das Jahr
2022 (Restlaufzeit 0 – 5 Jahre) getilgt sein wird. In den mittleren Laufzeitenbereich (6 – 10 Jahre Restlaufzeit bzw. Endtilgungsjahr 2027) fallen 0,61 % (€ 482.885,86) des Schuldenstandes zum Jahresende 2017.
Beim Großteil der Schulden per 31.12.2017 (€ 77.589.258,74 bzw.
99,03 %) beträgt die Restlaufzeit über 10 Jahre (Endtilgungsjahre 2028 2042).
Bei der Abstimmung der Endtilgungsjahre der einzelnen Darlehen und
Kredite mit den Angaben im städtischen Schuldennachweis ist für die
Kontrollabteilung auffällig geworden, dass diese teilweise nicht mit den
(aktuellen) Tilgungsplänen der Darlehen und Kredite im Einklang stehen.
Allen voran in Bezug auf einzelne Wohnbauförderungsdarlehen des Landes Tirol ergaben sich infolge der im Herbst 2015 von der Tiroler Landesregierung beschlossenen Änderungen für „ältere“ WBF-Darlehen geänderte Rückzahlungsbedingungen bzw. andere Restlaufzeiten.
Von der Kontrollabteilung wurde empfohlen, den städtischen Schuldennachweis in Bezug auf die Angaben zu Laufzeit und Höhe des Zinssatzes
zu überprüfen und auf den aktuellen Stand zu bringen. In der dazu abgegebenen Stellungnahme sagte die MA IV zu, die Empfehlung der Kontrollabteilung aufzugreifen und umzusetzen.
Nachvollzug der
Entwicklung des
künftigen Rückzahlungsverlaufes und
der Restschuldstände –
Empfehlung
Die Kontrollabteilung nahm auch eine Prüfung der sich für die bevorstehenden Jahre der Kreditlaufzeiten (2018 bis 2042) ergebenden Rückzahlungserfordernisse und Restschuldverläufe vor.
Beim Abgleich der jährlichen Rückzahlungserfordernisse und Restschuldverläufe der einzelnen Darlehen und Kredite mit den ihr vorliegenden Tilgungsplänen stellte die Kontrollabteilung eine dahingehende Abweichung betreffend ein konkretes Darlehen zur diesbezüglichen Beschreibung und Dokumentation im „Finanzbericht per 31.12.2017“ der
MA IV fest.
Die Kontrollabteilung empfahl der MA IV, den von ihr aufgezeigten Sachverhalt zu überprüfen und gegebenenfalls die Angaben hinsichtlich des
betroffenen Darlehens in künftigen Finanzberichten anzupassen. Im Anhörungsverfahren berichtete das Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV darüber, den Hinweis der Kontrollabteilung zu Kenntnis
zu nehmen und die Angaben im Finanzbericht entsprechend zu berichtigen.
„Direktdarlehen“ des
Gestellungsbetriebes
der Stadt Innsbruck an
die Stadt Innsbruck
Der Vollständigkeit halber erwähnte die Kontrollabteilung, dass im Jahr
2017 im Außerordentlichen Haushalt im UA 898000 – Seilbahnen und
Lifte ein Betrag von € 29.500.000,00 vereinnahmt worden ist, welcher zur
Bedeckung von Ausgaben im Zusammenhang mit dem Projekt
„Patscherkofelbahn neu“ steht. Bei diesem vereinnahmten Betrag von
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Zl. KA-10555/2018
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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