Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf
- S.214
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Maastricht-Ergebnis –
Ergebnis der laufenden
Gebarung
Als Saldo zwischen den Einnahmen in Höhe von € 343.516,85 Tsd.
(2016: € 346.652,38 Tsd.) und den Ausgaben in Höhe von € 306.052,10
Tsd. (2016: € 293.512,86 Tsd.) der laufenden Gebarung errechnet sich
als Ergebnis der laufenden Gebarung ein Betrag in Höhe von
€ 37.464,74 Tsd. (2016: € 53.139,52 Tsd.). Im Vergleich zum Vorjahr reduzierte sich dieser Wert somit um € 15.674,78 Tsd.
Maastricht-Ergebnis –
Ergebnis der
Vermögensgebarung
Das Ergebnis der Vermögensgebarung belief sich im Jahr 2017 auf
€ - 11.693,49 Tsd. (2016: € - 31.584,70 Tsd.). Somit war im Rechnungsabschluss 2017 zur Finanzierung der Vermögensgebarung ein um
€ 19.891,21 Tsd. geringerer Finanzierungsbedarf als im Jahr 2016 zu
verzeichnen.
Maastricht-Ergebnis –
Überrechnung
Jahresergebnis
Abschnitte 85 – 89
Die Einbeziehung des Jahresergebnisses aus den Abschnitten 85 – 89
erfolgte im Haushaltsjahr 2017 mit einem Betrag von € - 24.569,74 Tsd.
Im Vergleich zum Vorjahr (€ - 27.444,71 Tsd.) war aus dem Saldo der
Abschnitte 85 – 89 somit ein um € 2.874,97 Tsd. geringerer Betrag zu
berücksichtigen.
7 Transfers von und an Träger(n) des öffentlichen Rechts
Allgemeines
Gemäß § 17 Abs. 2 Z 2 VRV i.d.F. BGBl. II Nr. 118/2007 ist dem Rechnungsabschluss ein Nachweis über die Transfers von und an Träger(n)
des öffentlichen Rechts, der zumindest nach Teilsektoren des Staates
und nach Ansätzen aufzugliedern ist, anzuschließen.
Betragliche
Darstellung des
Nachweises 2017 im
Vergleich zum Vorjahr
Entsprechend der zum Zeitpunkt der Prüfung im Kontierungsleitfaden für
Gemeinden und Gemeindeverbände 2015 vorgeschlagenen Gliederung
bzw. Postenzuordnung weist der Nachweis des Haushaltsjahres 2017 im
Vergleich zum Haushaltsjahr 2016 die folgenden Beträge aus:
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Zl. KA-10555/2018
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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