Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf

- S.25

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wird ein Bescheid erlassen. In diesem Bescheid sind die einzelnen Auflagen enthalten, wie zum Beispiel die Umleitung der
FußgängerInnen, RadfahrerInnen sowie die
Führung des Individualverkehrs.
AntragstellerInnen und BescheidempfängerInnen sind nicht die AuftraggeberInnen wie
zum Beispiel IKB, IVB und TIGAS, sondern
die jeweils beauftragte Baufirma. Diese bekommt den Bescheid zugestellt und ist für
die Einhaltung der Auflagen verantwortlich.
Wer kontrolliert dies? Das ist die Aufgabe
der Polizei, die auch bei unseren Abstimmungsgesprächen immer vor Ort ist. Durch
die Anzahl der vielen Baustellen sowie deren Beeinträchtigung, teilt uns die Polizei
immer mit, dass eine Kontrolltätigkeit nur
beschränkt möglich ist. Wir sprechen nicht
nur von Baustellen der öffentlichen Hand,
sondern auch von jenen von Privatpersonen.
Daher versuchen auch wir als Auftraggeberin, über den Baustellensicherheitskoordinator, über die Bauaufsicht oder die Bauleitungen das entsprechend zu unterstützen. Sollten uns Dinge auffallen, setzen wir die Baufirma davon natürlich gleich in Kenntnis und
fordern die entsprechende Mängelbehebung ein.
Die beste Kontrolle machen eigentlich die
AnrainerInnen, weil sie tagtäglich mit Unannehmlichkeiten und Problemen beschäftigt
sind. Wenn so eine Mitteilung kommt, dann
setzen wir natürlich entsprechende Maßnahmen.
Wir bezeichnen diese Punkte als die drei
"K" - Koordination - Kommunikation und
Kontrolle. Diese Information wollte ich heute
geben, weil ich in diesem Gremium viele
neue Gesichter sehe. Alle sollen wissen,
wie die Baustellenkoordinaton sowie
-kommunikation stattfindet.
Ich komme jetzt zu den einzelnen Baumaßnahmen, die ich schnell referieren möchte.
Sie sollen sich die Größenordnung der einzelnen Maßnahmen vorstellen können.
Die Mag.-Abt. III, Tiefbau, hat im Bauprogramm 17 Projekte bekannt gegeben, dabei
handelt es sich um Straßen-, Rad- und
Gehwegausbauten. In dieser Anzahl sind
die Asphaltierungsbauvorhaben nicht ent-

GR-Sitzung 13.12.2018

halten, da diese noch nicht feststehen. Daher können wir sie noch nicht in die Planung
mitaufnehmen.
Die IKB mit den Geschäftsbereichen Wasser, Abwasser und Strom trägt sehr viel für
die Modernisierung der Infrastruktur bei.
Eine große Anzahl an Projekten ist nur der
IKB zuzuordnen, denn wir wickeln im Jahr
60 bis 70 Projekte ab. Die kleineren Arbeiten sind in diesen Unterlagen nicht dargestellt, da wir uns auch ausschließlich auf die
größeren Bauarbeiten konzentriert haben.
Viele Baustellen mit entsprechenden Maßnahmen kennen wir noch gar nicht, denn es
sind immer auf Grund von KundInnenwünschen Leitungsumlegungen erforderlich.
Diese müssen wir im Laufe des Jahres im
Bauprogramm entsprechend einplanen.
Ich referiere dieses Bauprogramm bereits
zum sechsten Mal jährlich im Gemeinderat.
Die großen Baustellen der IVB im Stadtgebiet sind fertig. Die Durchgangslinie von
West nach Ost ist vollendet. Die IVB hat vier
Projekte bekannt gegeben, die wir uns noch
im Detail anschauen können. Fakt ist, dass
die große Durchgangslinie von der JosefKerschbaumer-Straße bis zur Peerhofsiedlung umgesetzt wurde.
Die TIGAS hat in Summe rund 20 Projekte
angegeben. Der dominierende Teil betrifft
die Gasverlegung und acht Projekte werden
im Bereich Fernwärme angestrebt. Wenn
ich immer noch die vor vielen Jahren angestellte Milchmädchenrechnung heranziehe,
sprechen wir von 109 Einzelprojekten.
Durch die regelmäßigen Abstimmungen und
das Bemühen von jedem/r Einzelnen, haben wir für das Jahr 2019 60 Örtlichkeiten
vorgesehen, wobei mehr als die Hälfte gemeinsame Grabungsarbeiten vorgesehen
sind. Wir haben bei einem Bauvorhaben bis
zu acht Beteiligte. Bei 28 Projekten ist nur
ein Gewerk tätig.
Im Schnitt verzeichnen wir in den letzten
Jahren immer mehr gemeinsame Projekte,
weil versucht wird, so viele Gewerke wie
möglich unter einmal arbeiten zu lassen.
Wenn es Ihnen recht ist, gehe ich nicht auf
jede einzelne Baumaßnahme ein, sondern
werde mich vorwiegend auf die größeren
Baustellen konzentrieren.