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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf

- S.251

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Schlaganfall etc. erlitten haben, optimal funktioniert. Dies liegt im Interesse der Gäste auf dem
lnnsbrucker Hausberg, des Seilbahnpersonals, der Patscherkofelbahn Betriebs GmbH und somit auch der Stadt Innsbruck als deren Eigentümerin selbst.
In Bezug auf die oben genannte Schilderung ergeben sich folgende Fragen:

Frage 1:

Ist vor dem 28.07.2018 oder nachher eine Evaluation der Erste-Hilfe-Ausstattung
vorgenommen worden?

Antwort:

Die Erste-Hilfe-Einrichtungen waren Gegenstand der seilbahnrechtlichen
Betriebsbewilligung der Patscherkofelbahn. Alle vom Amtssachverständigen festgelegten Maßnahmen wurden umgesetzt und sind Bestandteil der
Betriebsbewilligung.

Frage 2:

Wurden dabei Mängel in der Erste-Hilfe-Ausstattung im Bereich der Patscherkofelbahn festgestellt? Wenn ja, welche?

Antwort:

nein

Frage 3:

Sind diese mittlerweile behoben?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 2.

Anmerkung: Nach einem Vorfall am 28.07.2018 in der Nähe der Bergstation hat die Patscherkofelbahn ohne entsprechende Vorschreibung zusätzlich einen Rollstuhl und zwei Schaufelbergetragen beschafft. Die Mitarbeiterinnen der Patscherkofelbahn sind bestens in der Ersten Hilfe geschult.

Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung ~I_ _
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Mag. 8 Susanne Plankensteiner

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