Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf

- S.267

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(zu Punkt 5 .9)

Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat

Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
HIER

Sachbearbeiter
Telefon
Fax
Email

Ort, Datum

Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
+43 512 5360 2302
+43 512 5360 1709
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 03.12.2018

Städtische Vereinsheime, Richtlinien für die Vergabe; Zahl GfGR/174/2018;
ANFRAGE von GR Buchacher (SPÖ) vom 15.11.2018;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahmen der betroffenen Dienststellen
und Beteiligungsunternehmen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GR Buchacher hat am 15.11.2018 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten
die Antworten eingefügt wurden:
Gemäß § 18 Geschäftsordnung des Gemeinderates, seiner Ausschüsse und des Stadtsenates
der Landeshauptstadt Innsbruck (GOGR) wird folgende Anfrage an Bürgermeister Georg Willi
als ressortzuständiges Mitglied des Stadtsenats gestellt:
Die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG) ist verantwortlich für die Vergabe von Vereinsheimen. Zur Sicherstellung der optimalen Raumnutzung und zur einheitlichen Raumvergabe
bedarf es klarer und transparenter Regeln.
Frage 1:

Welche Richtlinien zur Vergabe der Vereinsheime gibt es?

Antwort:

Die Vermietung von Veranstaltungssälen unterliegt folgenden Vorgaben:
Gemeinderatsbeschluss vom 12.06.2014;
Tarifordnung (Diese wird grundsätzlich jährlich angepasst und vom Stadtsenat beschlossen.)

Frage 2:

In welchen Fällen wird die Vergabe verweigert?

Antwort:

Die Veranstaltungszentren werden nicht an rechtsextreme, linksextreme,
rassistische, terroristische sowie sexistische VeranstalterInnen/NutzerInnen
vermietet.