Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf
- S.305
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(zu Punkt 52.2)
Stadtmagistrat Innsbruck
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Innsbruck, 12. Dezember 2018
ANFRAGE
BEGRÜNDUNG:
Lt. Medienberichten Tiroler Tageszeitung, vertritt Herr Gemeinderat Mag. Lucas
Krackl die Rechtsmeinung, dass Anträge auf der Tagesordnung des Gemeinderates
immer „ganz hinten" stehen würden, weil das im Stadtrecht so geregelt sei: (siehe
Artikel) Herr KO GR Lucas Krackl unterstellt den Gemeinderätinnen, auch jenen der
Regierungsparteien öffentlich, dass sie teilweise „sinnbefreite" Anträge einbringen
würden .
Anmerkung: Der Duden definiert sinnfrei" (sinnbefreit) als "völlig ohne Sinn" und
"sinnlos" als "ohne Vernunft, ohne erkennbaren Sinn".
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Abgesehen davon, dass es sich bei der, über die Medien geführte, politischen Diskus
sion, über nicht jene Anträge handelt, welche eingebracht, sondern behandelt wer
den ist diese Rechtsauffassung aus der Sicht des Team Gerechtes Innsbruck unrichtig,
da die Einbringung von Anträgen in Bezug auf die Tagesordnung in der Geschäftsord
nung des lnnsbrucker Gemeinderates, und nicht im lnnsbrucker Stadtrecht geregelt
ist. In der Geschäftsordnung des lnnsbrucker Gemeinderates ist tatsächlich geregelt,
dass die Einbringung von Anträgen am Ende der Gemeinderatssitzung erfolgen soll!