Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf

- S.305

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 11-Protokoll_13.12.2018.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2018
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
1

(zu Punkt 52.2)

Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am

2
13.
r
r

��] Plo g
G@Sfssfel�iYGe�eindelat"und stdtsenaf

Hallerstraße 1, 6020 Innsbruck
www.gerechtes-innsbruck.at - office@gerechtes-innsbruck.at

Magistratsd i rektion
Maria-Theresien-Straße 18
6020 Innsbruck

Innsbruck, 12. Dezember 2018

ANFRAGE
BEGRÜNDUNG:
Lt. Medienberichten Tiroler Tageszeitung, vertritt Herr Gemeinderat Mag. Lucas
Krackl die Rechtsmeinung, dass Anträge auf der Tagesordnung des Gemeinderates
immer „ganz hinten" stehen würden, weil das im Stadtrecht so geregelt sei: (siehe
Artikel) Herr KO GR Lucas Krackl unterstellt den Gemeinderätinnen, auch jenen der
Regierungsparteien öffentlich, dass sie teilweise „sinnbefreite" Anträge einbringen
würden .
Anmerkung: Der Duden definiert sinnfrei" (sinnbefreit) als "völlig ohne Sinn" und
"sinnlos" als "ohne Vernunft, ohne erkennbaren Sinn".
11

Abgesehen davon, dass es sich bei der, über die Medien geführte, politischen Diskus­
sion, über nicht jene Anträge handelt, welche eingebracht, sondern behandelt wer­
den ist diese Rechtsauffassung aus der Sicht des Team Gerechtes Innsbruck unrichtig,
da die Einbringung von Anträgen in Bezug auf die Tagesordnung in der Geschäftsord­
nung des lnnsbrucker Gemeinderates, und nicht im lnnsbrucker Stadtrecht geregelt
ist. In der Geschäftsordnung des lnnsbrucker Gemeinderates ist tatsächlich geregelt,
dass die Einbringung von Anträgen am Ende der Gemeinderatssitzung erfolgen soll!