Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf
- S.309
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setzlicher Legitimation die Aufträge für die Verlegung der Kabel {Anmerkung: Parkautomat) erteilt wurden.
t,t ann hat die zuständige Stadträtin den Auftrag erteilt, dass die Kabel etc. für den
neuen Parkautomaten am Hungerburgweg bzw. Gramartstraße verlegt wurden?
Vlelche Firma wurde mit der Verlegung der Kabel beauftragt?
V f arum hat man seitens der Stadt Innsbruck mit der Fertigstellung des Gehsteiges
am Hungerburgweg bzw. Gramartstraße nicht abgewartet, bis ein rechtskräfitger
Mehrheitsbeschluss des lnnsbrucker Gemeinderates vorliegt, um in weiterer Folge
rechtskonform Aufträge bzgl. Aufstellung von Parkautomaten erteilen zu können?
/ufgrund welcher gesetzlicher Legitimation wurden die Aufträge für die Verlegung
der Kabel etc. für den neuen Parkautomaten {siehe Foto) vergeben bzw. unterschrieben?
W er hat die Aufträge {Punkt 4) unterschrieben?
A ufgrund welcher gesetzlicher Grundlage wurde seitens der lnnsbrucker Stadtregierung darauf verzichtet, den zwingend gesetzlichen Mehrheitsbeschluss des Gemeinderates am 13. Dezember 2018 zu umgehen, um die Möglichkeit zu schaffen, Aufträge rechtskonform zu vergeben?
Ist sich der Bürgermeister sicher, dass weder er, noch die zuständige Stadträtin, als
auch die Stadtregierung das lnnsbrucker Stadtrecht etc. nicht gebrochen haben? {siehe Begründung, Fragen 1- 6)
W enn ja, mit welcher Begründung?
Vvenn nein, warum nicht?
Sollte sich herausstellen, dass mit der Auftragsvergabe für die Verlegung von Kabeln
etc. {siehe Foto) das Stadtrecht etc. gebrochen wurde, mit welchen persönlichen
Konsequenzen können bzw. müssen die politischen Verantwortlichen rechnen?
V.f urde die Magistratsdirektion über die Auftragsvergabe, wie oben erwähnt, informiert?
·, ·,, enn nein, warum nicht?