Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf
- S.38
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(öffentliches Gut) und die Gesamtflächen der Grundstücke Nr. 698 und 699
KG Vill laut Plan Orthofoto mit DKM
1:2000 Variante 2, Stand 201608_2018-04-03-thaler, zur endgültigen
Lagerung und zum Einbau von inertem
Bodenaushubmaterial.
2.
3.
4.
Die Dauer der Überlassung beträgt
25 Jahre und wird mit einer Kündigungsfrist von einem halben Jahr jeweils zum 31.12. eines jeden Jahres
abgeschlossen. Die Stadt Innsbruck
verzichtet bis zum Ablauf von 20 Jahren ab Rechtskraft der Genehmigungsbescheide für die Bodenaushubdeponie, längstens jedoch bis zum Ablauf
von 25 Jahren ab Vertragsunterfertigung, auf ihr Kündigungsrecht.
Der Vertrag zur Grundüberlassung wird
unter der auflösenden Befristung abgeschlossen, dass die Bodenaushubdeponie Ahrental GmbH (BADAT) nicht
innerhalb einer der Dauer der Genehmigungsverfahren angemessenen Zeitspanne - längstens innerhalb von
5 Jahren ab Vertragsunterfertigung über sämtliche erforderlichen behördlichen Bewilligungen verfügt.
für alle im Zusammenhang mit der Bodenaushubdeponie Ahrental in Zusammenhang stehende Schäden und Ansprüche Dritter und sie hat die Stadt Innsbruck dahingehend schad- und klaglos zu halten. Weiters haftet die Bodenaushubdeponie Ahrental GmbH
(BADAT) für die Kontaminationsfreiheit
der Vertragsfläche.
7.
Die Bodenaushubdeponie Ahrental
GmbH (BADAT) verpflichtet sich, den
Talweg, Grundstück 754/1 KG Vill,
während der Vertragsdauer in einem
zur Holzabfuhr geeigneten Standard zu
erhalten und bis zur Vertragsbeendigung auf der im Kataster verlaufenden
Wegtrasse in einem LKW-tauglichen
Zustand wiederherzustellen. Die Wegehalterhaftung und die Verkehrssicherungspflicht trifft während der Vertragslaufzeit die Bodenaushubdeponie
Ahrental GmbH (BADAT).
8.
Die Stadt Innsbruck räumt der Bodenaushubdeponie Ahrental GmbH
(BADAT) auf der Teilfläche des Grundstück 754/1 laut Plan Orthofoto mit
DKM 1:2000 Variante 2, Stand 201608_2018-04-03-thaler, das Recht des
Gehens und Fahrens mit Fahrzeugen
und Arbeitsmaschinen aller Art, das
Recht der Errichtung und der Erhaltung
der notwendigen Nebenanlagen und
das Recht der Errichtung und Erhaltung
der entsprechenden Ver- und Entsorgungsleitungen auf der Vertragsfläche
im notwendigen Ausmaß für die Dauer
des Deponievertrages unentgeltlich ein.
9.
Alle mit der Errichtung des Grundüberlassungsvertrages und der Realisierung des Projektes verbundene Kosten,
Gebühren und Abgaben trägt die Bodenaushubdeponie Ahrental GmbH
(BADAT). Allfällige Ertragssteuern trägt
derjenige Vertragsteil, bei dem sie anfallen.
Die Stadt Innsbruck erhält pro Kubikmeter fest zugeführtem und endgültig
belassenem inertem Bodenaushubmaterial einen Deponieverkaufspreis von
€ 2,40.
Zusätzlich dazu wird ein jährlicher Flächenzins von € 0,64/m² vereinbart.
5.
Zur Besicherung der Zahlungsverpflichtungen erlegt die Bodenaushubdeponie
Ahrental GmbH (BADAT) ab Vorliegen
der rechtskräftigen behördlichen Genehmigungen eine abstrakte Bank- und
Versicherungsgarantie in Höhe von
€ 20.000,--.
6.
Die Bodenaushubdeponie Ahrental
GmbH (BADAT) haftet dafür, dass nur
behördlich genehmigtes Material eingebaut wird und dass der Bodens nach
Vertragsbeendigung eine Tragsicherheit für eine land- bzw. forstwirtschaftliche Nutzung aufweisen wird. Darüber
hinaus trägt die Bodenaushubdeponie
Ahrental GmbH (BADAT) die Haftung
GR-Sitzung 13.12.2018
10. Die Haftung der Stadt Innsbruck gegenüber den übrigen Grundeigentümern der Flächen der Bodenaushubdeponie Ahrental aus den Bestandverträgen aus dem Jahr 1996 bleibt nach wie
vor bestehen.