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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf

- S.43

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- 849 -

Beruhigung für viele ist, die das Projekt
letztlich über die Jahre begleitet haben.

richtig gewesen, ist aber in diesem Fall nicht
möglich.

Inhaltlich möchte ich auf die Wortmeldung
von GR Depaoli eingehen. Gerade für den
Kindergartenbereich gibt es auch Direktzahlungen des Bundes aus einem Programm
mit dem Namen Kommunales Investitionsprogramm (KIP) heraus. Bei den übergeordneten Gebietskörperschaften ist die Definition, für welche Projekte welche Mittel gestützt, gefördert oder dafür Kredite gewährt
werden, unterschiedlich. Im Kommunalen
Investitionsprogramm (KIP) gibt es "verlorene" Zuschüsse für den Bund, das heißt,
diese gewinnen die Kommunen. Wir haben
das Projekt Schulcampus Wilten eingereicht
sowie andere kleinere Vorhaben.

Insofern vielen Dank für die Vorlage und die
Verhandlungen mit der Europäischen Investitionsbank (EIB), dass wir das Geschäft gut
abschließen können.

Die Mittel der Europäischen Investitionsbank (EIB) sind nicht zufällig nur für die
Stadt Innsbruck, sondern werden auf jeder
europäischen Ebene für Projekte gewährt,
die eine gewisse Größenordnung erreichen,
eine Langfristigkeit haben und jedenfalls
nicht zum Löcher stopfen verwendet werden
können und dürfen. Bei uns in der Stadt
Innsbruck gilt es gar kein Loch zu stopfen.
Die Verwendung der Mittel ist daher dementsprechend auch vorgeschrieben.

Im Olympischen Dorf ist weniger gebaut
worden, nur als Beispiel.

Die Verhandlungen mit der Europäischen
Investitionsbank (EIB) wurden geführt und
ich halte diese Umschichtung und den Einsatz, wie Bgm. Willi dargelegt hat, sehr gut,
dass wir die Mittel der Europäischen Investitionsbank (EIB) genau für ihre Bestimmung
verwenden. Die Förderung der Infrastruktur,
für die Aufwertung von kommunaler Infrastruktur und letztendlich für die Vermögenssicherung von Städten und Gemeinden.

Der Antrag des Stadtsenates vom
05.12.2018 (Seite 845) wird angenommen.

Da der Klubobmann der "Die Volkspartei"
(ÖVP) diesen Vorschlag gemacht hat, darf
ich sagen, dass auf diese Idee logischerweise viele gekommen sind. Ein Ausfluss
daraus war der Fall in Salzburg. Wir haben
nur einen Rahmen verhandelt. Ein Jahr zuvor haben wir einen größeren Kreditbetrag
nicht zu den hervorragenden Konditionen
für uns sicher können, weil das auch dem
Spekulationsgesetz des Landes Tirol widerspricht. Das wird uns heute noch beim Gestellungsbetrieb ereilen, wo wir leider letztlich Millionen verloren haben, weil wir nicht
weiter veranlagen durften. Das unterliegt
letztlich einer Spekulation. Natürlich wäre es

GR-Sitzung 13.12.2018

StR Federspiel: Nur einen Satz dazu, damit ich dies im Protokoll nachlesen kann: Es
steht in der weiterführenden Erklärung des
Aktes, dass damit absehbar, dass bis zur
Projektfertigstellung von zirka € 50 Mio. realisiert wird, weil weniger als ursprünglich geplant gebaut wird.
(Bgm.-Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer: Das
stimmt ganz einfach nicht, es ist mehr gebaut worden.)

Bgm.-Stellv. Gruber: Ich gebe GR Depaoli
recht, dass wir nicht aufs Christkind warten
können, sondern die Sache selber in Angriff
nehmen können. Ich hoffe, dass Du auch
zustimmst, damit wir alles gut über die
Bühne bekommen.
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, FRITZ,
ALI und GERECHT, 11 Stimmen):

16.

IV 16595/2018
Förderung in der Schutzzone 4 Mühlau - Anton-Rauch-Straße
nach dem Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz (SOG) 2003

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 05.12.2018:
Die Stadt Innsbruck unterstützt Dr. Michael
Liphart hinsichtlich der Fassadensanierung
des Gebäudes Hauptplatz 6, mit einem
nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in
Höhe von € 8.540,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.