Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf

- S.65

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- 871 -

Pensionen keine drei Jahre bedienen.
Umso mehr sind wir gefordert, Überlegungen anzustellen, wie wir diese Zahlungen
bewältigen können.

Belastung auf die Stadt Innsbruck zu und
ich möchte nicht erst im Jahre 2022 über
eine Lösung diskutieren, sondern jetzt
schon ordentliche Maßnahmen setzen.

GR Onay: GR Plach, Du hast einige wichtige Dinge erwähnt. Eines möchte ich festhalten: Die Kontrollabteilung macht keine
Politik, sondern hält Fakten fest und präsentiert sie im Gemeinderat. Die Fakten liegen
nun auf dem Tisch und darüber wurde diskutiert. Es ist gut, dass es einen Gestellungsbetrieb gegeben hat und es ist keine
Selbstverständlichkeit.

Im Zentrum steht die Frage, von wo wir zusätzliche Einnahmen lukrieren können. Dies
wurde im Bericht der Kontrollabteilung
ebenso festgehalten. Darin ist ersichtlich,
dass bis heute keine ernstzunehmenden
und nachvollziehbaren Maßnahmen gesetzt
wurden. Als Vorsitzender des Kontrollausschusses würde ich mir wünschen, dass
Überlegungen stattfinden, um Lösungen zu
präsentieren.

Gut fand ich auch, wie der Gestellungsbetrieb das Kapital eingesetzt hat. Die Investitionen haben sehr gut gefruchtet. Im Bericht
der Kontrollabteilung wurde festgehalten,
dass rechtzeitig gewarnt wurde. Es hieß immer: Achtung, für die Zahlung der Pensionen wird ein Plan benötigt. Heute befinden
wir uns nicht mehr im Jahre 2002, sondern
im Jahre 2018. Genau gleich wie im
Jahre 2002 hören wir uns dieses Jahr die
Stellungnahmen an. Es gibt Fragen, die von
der Verwaltung nicht beantwortet werden,
und deshalb ist es gut, dass wir heute darüber diskutieren.
Den Wortmeldungen von Bgm.-Stellv.in
Mag.a Oppitz-Plörer und Bgm. Willi entnehme ich, dass es zu dieser Problematik
noch keinen konkreten Plan gibt. Es sind
nur Aussagen über Wünsche, wie zum Beispiel den Wunsch, keine Grundstücke zu
veräußern. Gleichzeitig wird aber gesagt,
dass so viel neue Grundstücke zugekauft
wurden.
Im Plan wurde es so festgelegt, dass es ab
dem Jahr 2024 durchaus zu Grundstücksverkäufen kommen kann. Fest steht, dass in
den ersten Jahren € 15 Mio. geleistet werden müssen. Die Kontrollabteilung hat sogar einen Betrag von € 17 Mio. genannt. Im
Jahre 2019 wurden € 5 Mio. einkalkuliert,
aber ab dem Jahre 2023 wird es wirklich
ernst.
Wir als GemeinderätInnen wollen einen
Plan in Händen halten, auf dem die einzelnen Schritte gut durchdacht sowie festgelegt und die ersten Maßnahmen bereits
durchgeführt wurden. Im Jahre 2023 kommen noch die Rückzahlung für die Regional- und Straßenbahn im Tiroler Zentralraum Innsbruck, die über € 5 Mio. betragen
werden, auf uns zu. Es kommt eine riesige
GR-Sitzung 13.12.2018

Bgm. Willi: Bei der Regierungsklausur am
Grillhof wurden wir über den kompletten
Sachverhalt aufgeklärt. Es wurde uns klar
gezeigt, was ab dem Jahre 2023 auf uns
zukommen wird. Der vorliegende Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck
für das Rechnungsjahr 2019 ist eine Sparvariante und ein Ausfluss dessen, dass wir
uns vorbereiten diese Rückzahlungen stemmen zu können. Ihr spürt jetzt schon die
Vorboten. Aus welchem Titel genau wir die
Pensionszahlungen bedienen, ist noch offen, aber Vorbereitungen diese Zahlungen
zu tätigen, sind am Laufen.
Beiliegender Kurzbericht des Kontrollausschusses vom 03.12.2018 wird zur Kenntnis
genommen.
32.

KA 10555/2018
Bericht über die Prüfung der Gebarung und Jahresrechnung 2017
der Stadtgemeinde Innsbruck,
Entlastung des Bürgermeisters

Beiliegender Kurzbericht des Kontrollausschusses vom 07.12.2018 wird zur Kenntnis
genommen.
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von Bgm.-Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer,
Bgm. Willi, GRin Mag.a Seidl und GR Mayer,
4 Stimmen; gegen FPÖ und GR Depaoli,
9 Stimmen):
Die Entlastung des Bürgermeisters gemäß
§ 73 Abs. 2 Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) wird angenommen.