Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf

- S.68

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36.

36.1

Subventionsanträge des Ausschusses für Sport und Gesundheit für den Bereich "Sport"

38.

Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. IN-B41, Innenstadt, Bereich
Meinhardstraße 12 (als Änderung
des Bebauungsplanes Nr. IN-B25),
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2016

Bereich "Sport"

Beschluss (einstimmig):
Die Subventionsanträge des Ausschusses
für Sport und Gesundheit für den Bereich
"Sport" werden gemäß Beilage genehmigt.
36.2

Bereich "Gesundheit"

Beschluss (einstimmig):

MagIbk/25690/SP-BB-IN/1

GR Mag. Krackl: Die privatrechtlichen Vereinbarungen zur Absicherung des Projektes
einschließlich Außenanlagen liegen vor.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:

Der Subventionsantrag des Ausschusses
für Sport und Gesundheit für den Bereich
"Gesundheit" wird gemäß Beilage genehmigt.

Mehrheitsbeschluss (gegen FRITZ und GERECHT, 2 Stimmen):

GR Mag. Krackl referiert die Anträge des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom 25.10.2018 sowie
29.11.2018:

Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. IN-B41, Innenstadt, Bereich
Meinhardstraße 12 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. IN-B25), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2016, wird beschlossen.

37.

MagIbk/25311/SP-BB-WI/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. WI-B32, Wilten, Bereich
Leopoldstraße 7 und 9, Heiliggeiststraße 1b (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. WI-B2), gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2016

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Mehrheitsbeschluss (gegen FRITZ):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
25.10.2018:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. WI-B32, Wilten, Bereich Leopoldstraße 7 und 9, Heiliggeiststraße 1b (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. WI-B2),
gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2016, wird
beschlossen.

GR-Sitzung 13.12.2018

Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
29.11.2018:

Gleichzeitig wird gemäß § 71 TROG 2016
der Beschluss über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn
innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben
wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
39.

MagIbk/24078/SP-FW-WI/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. WI-F29, Wilten, Bereich
zwischen Trasse Österreichische
Bundesbahnen (ÖBB), Leopoldstraße und Klostergasse (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 80/hg), gemäß § 36 sowie
§ 111 TROG 2016

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig: