Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 11-Protokoll_13_11_2014_gsw.pdf
- S.36
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19.
MagIbk/2358/VM-VW-STS/2
Datenverbindung zwischen Verkehrslichtsignalanlage und Verkehrsrechner
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 15.10.2014:
Den drei vorliegenden Verträge wird zugestimmt.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Dabei geht es
um den Umstieg vom Kupferkabelnetz der
Innsbrucker Ampelanlagen auf ein Lichtwellenleiternetz (LWL-Netz).
20.
MagIbk/6629/PW-PWV-1
Änderung der Innsbrucker
Parkabgabeverordnung - Ergänzungsantrag der ÖVP
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Falls Verwirrung darüber herrscht, warum dieser Nachtrag unter dem Tagesordnungspunkt "Anträge des Stadtsenates" und nicht unter den
gesonderten Anträgen referiert wird, möchte
ich mitteilen, dass dieser Ergänzungsantrag
der ÖVP bei der Sitzung des Gemeinderates am 16.10.2014 als Ergänzungsantrag
zum Antrag des Stadtsenates vom
07.10.2014 (Verordnung des Stadtsenates
zur Änderung der Innsbrucker Parkabgabenverordnung {IPAbgVO}), eingebracht
wurde.
StR Gruber: Wir beantragen
die Annahme dieses Antrages
und die weitere Bearbeitung durch die zuständigen Ämter.
GR Grünbacher: Es bleibt dabei, was ich
dazu bereits in der Sitzung des Gemeinderates am 16.10.2014 gesagt habe. Es wird
Teil einer Evaluierung sein und dementsprechend möchte ich das weiterhin aufrechterhalten.
Bgm.-Stellv.in Mag.a Pitscheider: Bedeutet
das die Zuweisung an den Stadtsenat, damit man das einbauen kann?
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Es müsste
dann kein Ergänzungs- sondern ein Abänderungsantrag sein, der wiederum dem
Stadtsenat zugewiesen wird, da es ein Ergänzungsantrag zum Antrag des Stadtsenates war.
GR-Sitzung 13.11.2014
Wir können es auch als positiven Antrag
umformulieren, dass es im Herbst 2015 in
die Evaluierungsphase der Innsbrucker
Parkabgabenverordnung (IPAbgVO 2014)
einfließt. Das wäre wahrscheinlich die richtigere Vorgehensweise.
Inhaltlich wird es nicht grundsätzlich abgelehnt. Die verschiedenen Anträge, die zu
den Änderungen der Innsbrucker Parkabgabenverordnung (IPAbgVO 2014) kommen, fließen praktisch mit dem III. Quartal in
eine Evaluierung, denn es werden manche
Straßen dazu- oder herausgenommen werden. Dem könnte ich zustimmen.
StR Gruber: Natürlich ist das Gesagte von
GR Grünbacher und das, was man einarbeiten möchte, prinzipielle positiv. Man weiß
jedoch nicht, wann und wie die Evaluierung
kommt.
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Verlässlich im
Herbst 2015. Das ist so vereinbart.)
Wenn man das jetzt inhaltlich abstimmt,
wird die Mehrheit dagegen sein. Wenn wir
sagen, wir arbeiten das ein, können wir das
machen. Ich komme dann dem Vorschlag
von GR Grünbacher nahe.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Somit steht
der Antrag,
das in die Evaluierungsphase der Innsbrucker Parkabgabenverordnung (IPAbgVO) im
Herbst 2015 einfließen zu lassen
und dort ein ja oder nein, wie man damit inhaltlich umgeht, zu beschließen.
Beschluss (einstimmig):
Auf Antrag von Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer
wird der Antrag im Herbst 2015 in die Evaluierungsphase der Innsbrucker Parkabgabenverordnung (IPAbgVO 2014) einfließen.