Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 11-Protokoll_13_11_2014_gsw.pdf
- S.54
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 739-
41.
Einbringung von Anträgen
41.1
I-OEF 102/2014
Spielplatz "Sonnen hang park" im
Anna-Stainer-Knittel-Weg, Ausstattung mit Spielgeräten, Brunnen sowie Sonnenschutz
(GR Buchacher)
GR Buchacher: Ich stelle gemeinsam mit
meinen Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichnern folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Frau Bürgermeisterin wird ersucht, die
zuständigen Dienststellen der Stadt Innsbruck zu veranlassen, dass der städtische
"Sonnen hang park" im Anna-Stainer-KnittelWeg mit ausreichend Spielgeräten, einem
Brunnen sowie mit Sonnenschutz ausgestattet wird.
Buchacher, Eberl, Grünbacher, Pechlaner,
Reisecker, alle eigenhändig
Mit der Übergabe der Wohnungen im AnnaStainer-Knittel-Weg wurde auch der "Sonnenhangpark" für die Anwohnerinnen und
Anwohner seiner Bestimmung zugeführt.
Leider ist dieser Park nur mit zwei kleinen
Bänken und Mülleimern ausgestattet, obwohl in den angrenzenden Häusern viele
Kinder wohnen .
Diese Kinder sind daher gezwungen, entweder unrechtmäßig den Spielplatz im Innenhof der dortigen BUWOG-Anlage zu
benützen oder den nächsten städtischen
Spielplatz am Inn aufzusuchen.
41.2
I-OEF 103/2014
Vorfinanzierung der Nasszeilenförderung für Ausgleichszulagenbezieherinnen und Ausgleichszulagenbezieher, Prüfung und Bericht über mögliche Lösungsvorschläge (StR Wanker)
StR Wanker: Ich stelle folgenden Antrag :
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die zuständigen Dienststellen der Stadt
Innsbruck werden beauftragt, eine Vorfinanzierung der Nasszellenförderung für Ausgleichszulagenbezieherinnen bzw. -bezieher zu prüfen und dem Gemeinderat einen
Bericht über die möglichen LösungsvorGR-Sitzung 13.11 .2014
schläge vorzulegen, der die Grundlage für
weitere politische Entscheidungen zur Situationsoptimierung darstellen sollte.
Wanker eigenhändig
Im Zuge der Nasszellenförderung unterstützt die Stadt Innsbruck den barrierefreien
Umbau von Duschen in Wohnungen. Die
Förderungsempfängerinnen und -empfänger müssen dabei den Umbau vorfinanzieren und können bei Gewährung der Förderung erst anschließend den Betrag mit der
Stadt abrechnen. Besonders für finanzschwache Innsbruckerinnen und Innsbrucker ist dieses "Vorfinanzieren" oft eine beträchtliche Hürde und womöglich Anlass,
den Umbau nicht durchzuführen.
Mit dem Prüfergebnis soll den politischen
Entscheidungsträgerinnen und -trägern eine
Grundlage für ein weiteres mögliches Vorgehen zur Verfügung stehen.
Bgm. in Mag. a Oppitz-Plörer: Wir sind damit
am Ende der Tagesordnung. Ich schließe
die Sitzung .