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Jahr: 2014

/ Ausgabe: 11-Protokoll_13_11_2014_gsw.pdf

- S.76

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Greil-Straße 23 mit Verbücherung des zu erstellenden Kauf- und Wohnungseigentumsvertrages vorgesehen worden.
2.3.4 Kaufvertrag vom 24.06.2009
Erwerb von 2.486
Anteilen durch die
IIG KG

Knapp 2 ½ Jahre nach Eigentumsübergang von 3.274 Wohnungseigentumsanteilen der Freiwilligen Rettung Innsbruck an die M. N. GmbH
zu einem vereinbarten Kaufpreis von € 1.233.333,33, erwarb die
IIG KG hiervon 2.486 Anteile um € 2.000.000,-.

Kaufgegenstand

Gegenstand des Kaufvertrages vom 24.06.2009 sowie eines Nachtrages vom 11.01.2010 war die Übertragung von 2.486/3.910 Miteigentumsanteilen im Ausmaß des gesamten Erdgeschosses (mit Ausnahme der mit Kaufvertrag vom 12.09.2007 verkauften Flächen), des gesamten 1. Obergeschosses, der Wohnung W1 im 2. Obergeschoss
sowie mehrerer Kellerabteile und weiterer Flächen im Kellergeschoss.
Der konkrete Kaufumfang basierte jedoch auf Festlegungen entsprechend planerischer Grundlagen bzw. auf den Entwurfsplanungen zu
den künftigen Um- und Neubaumaßnahmen, welche dem Kaufvertrag
zugrunde gelegt wurden. Nach vollzogener Bauführung und Neuaufteilung der zum Kaufzeitpunkt bestehenden Flächen und Räumlichkeiten
wurde eine Neuparifizierung vereinbart, welche die anschließende
Grundlage für einen verbücherungsfähigen Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag bilden sollte.
Bestehende Mietverträge inkl. weiterer Vereinbarungen wurden von
der IIG KG übernommen.

Kaufpreiskomponenten

Der
einvernehmlich
festgelegte
Pauschalkaufpreis
betrug
€ 2.087.000,-. Dieser setzte sich aus dem eigentlichen Kaufpreis von
€ 2.000.000,- und € 87.000,- für von der Verkäuferseite in den Kaufvertrag reklamierte Leistungen (Ausführungsplanung, Kostenermittlungsgrundlagen sowie künstlerische, technische und zum Teil geschäftliche
Oberleitung) eines nahestehenden Architekten, welcher schon in früheren Jahren mit dem Um- und Neubau der Liegenschaft betraut und
beschäftigt war, zusammen.
2.3.5 Nebenvereinbarung zum Kaufvertrag vom 24.06.2009
Zusätzlich zum Kaufvertrag und des ergänzenden Nachtrags lag der
Kontrollabteilung ein Schreiben der für die Kaufvertragserstellung verantwortlichen Anwaltskanzlei an die IIG KG mit Datum 18.06.2009 vor,
in welchem die Punkte einer vermeintlichen Nebenvereinbarung festgehalten wurden. Die im Schreiben zitierte Nebenvereinbarung, welche
der IIG KG zum Zeitpunkt der Prüfung in unterzeichneter Form nicht
vorlag, umfasste Maßnahmen, die durch die IIG KG und zu deren finanziellen Lasten auszuführen waren. Von der Vereinbarung umfasst
waren u. a. die Sanierung der Außenfassade im Innenhof vom 2. bis
zum 5. OG und zur Wilhelm-Greil-Straße vom 1. bis zum 4. OG oder
die Verlegung und Erneuerung von Allgemeinflächen inkl. der Klingelanlage.

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Zl. KA-04149/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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