Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2004
/ Ausgabe: 11-Sondersitzung-Dezember.pdf
- S.37
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 1692 -
halbes Jahr nach hinten verschieben. Ich glaube aber, dass dies in den vorliegenden Unterlagen im Detail nachzulesen ist, wo auch die Zeitpläne graphisch dargestellt sind.
GR Buchacher: Ich möchte noch einmal laienhaft nachfragen.
Mir geht es nicht um die Bauzeit, sondern mir geht es darum, wie lange die
Nordkettenbahn für die Innsbrucker Bevölkerung gesperrt ist.
Bgm. Zach: Es ist alles in den Unterlagen nachzulesen.
Dipl.-Ing. Wessiak: Das steht im technischen Bericht auf Seite 53. Wenn man von der Sektion II ausgeht, so wird diese eineinhalb Jahre
nicht in Betrieb sein können. Die Hungerburgbahn wird ein Jahr nicht benutzbar sein, wenn sie ab dem Jahresende 2005 außer Betrieb genommen
wird. Die Sektion I wird die kürzeste Zeit gesperrt sein und zwar nicht
einmal ein ganzes Jahr.
GR Buchacher: Ich habe nach dem Personalaufwand dieser
neuen Standseilbahn gefragt und in welcher Form die Bevölkerung mit
einbezogen wurde.
Dipl.-Ing. Dr. Schwarz: Der Personalstand bleibt ungefähr so
wie bisher. Die Bevölkerung wurde durch den Gemeinderat mit einbezogen.
Bgm. Zach: Die gewählten Mandatarinnen bzw. Mandatare
sind dazu angetreten, Entscheidungen vorzubereiten, abzuwägen und für
oder gegen dieses Projekt zu stimmen. Stimmenthaltung ist allerdings nicht
Fisch und nicht Fleisch. Das ist das System in einer Demokratie. Dass die
Bevölkerung hier sehr großen Anteil nimmt und emotional an die Nordkettenbahn gebunden ist, wissen wir bereits seit langer Zeit. Ich glaube, dass
einige Mitglieder des Gemeinderates schon dabei waren, wie das erste Projekt gescheitert ist. Man kann jetzt Gott sei Dank und auch schade sagen.
Ich höre von der Bevölkerung die verschiedensten Meinungen.
Ich bitte jetzt Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski die Fragen von
StR Dr. Pokorny-Reitter zu beantworten.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Die Frage des Investitionszuschusses bzw. alles was den Investitionszuschuss übersteigt, ist vom Errichter und Betreiber zu bezahlen. Alles was an Investitionskosten über den
Zuschussbedarf hinausgeht, ist Risiko des Errichters und Betreibers. Die
Sonder-GR-Sitzung 17.12.2004