Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2004

/ Ausgabe: 11-Sondersitzung-Dezember.pdf

- S.64

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- 1719 -

Bgm. Zach referiert den Antrag des Stadtsenates vom
14.12.2004:
1. Das Vorprojekt der STRABAG AG gemäß den vorliegenden Unterlagen und Plänen sowie die Änderungen des Dienstleistungskonzessionsvertrages (DKV) werden laut beiliegendem Bericht der Innsbrucker
Nordkettenbahnen (INKB) GesmbH vom 30.11.2004 genehmigt.
2. Auf Basis des zwischen der Innsbrucker Nordkettenbahnen GesmbH
(INKB) und STRABAG AG abgeschlossenen Dienstleistungskonzessionsvertrages (DKV) und überprüfter Mehrkosten gewährt die Stadt
Innsbruck der Innsbrucker Nordkettenbahnen GesmbH (INKB) einen
Gesellschafterzuschuss in der Höhe von € 37.116.756,--. Die Mag.Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung wird beauftragt, in Absprache mit der STRABAG AG und der Innsbrucker Nordkettenbahnen GesmbH (INKB) einen konkreten Zahlungsplan auszuarbeiten und zu vereinbaren.
3. Die Bedeckung gemäß Punkt V der Vorlage über das Finanzierungserfordernis in der Höhe von € 37.116.756,-- wird genehmigt. Die Frau
Bürgermeisterin wird ersucht, auf dieser Basis die Finanzierungsverhandlungen mit dem Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer (TVB) und dem Land Tirol weiterzuführen und abzuschließen.
4. Die Frau Bürgermeisterin wird ermächtigt, für die im Trassenplan angeführten Grundstücke der Stadt Innsbruck, Dienstbarkeitsvereinbarungen mit der Innsbrucker Nordkettenbahnen GesmbH (INKB) abzuschließen.
5. Die Frau Bürgermeisterin wird ermächtigt, gemäß Punkt 6.4 des Dienstleistungskonzessionsvertrages (DKV) eine Haftungserklärung der Stadt
Innsbruck abzugeben, wonach sich die Stadt Innsbruck als alleinige Eigentümerin der Innsbrucker Nordkettenbahnen GesmbH (INKB) verpflichtet, dem Auftragnehmer bei Insolvenz der Innsbrucker Nordkettenbahnen GesmbH (INKB) jegliche Beträge zu ersetzen, die dem Auftragnehmer aufgrund der Nichterfüllung dieses Vertrages gegenüber der
Innsbrucker Nordkettenbahnen GesmbH (INKB) zustehen und die er
von der Innsbrucker Nordkettenbahnen GesmbH (INKB) wegen deren
Insolvenz nicht erlangen kann, einschließlich gegebenenfalls einem
entgangenen Gewinn für die restliche Laufzeit des Vertrages.
Ich darf noch einmal in Erinnerung rufen, dass das gesamte Projekt ständig
im Eigentum der Stadt Innsbruck verbleiben wird. Das ist sehr wichtig und
man muss dies immer wieder in Erinnerung rufen.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Wir haben heute über ein
Jahrhundertprojekt zu entscheiden. Die bisherigen Berichterstatter haben
sich so deutlich für dieses Projekt ausgesprochen, dass es eigentlich keine
Sonder-GR-Sitzung 17.12.2004