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Jahr: 2004

/ Ausgabe: 11-Sondersitzung-Dezember.pdf

- S.71

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ein Projekt, das stark gepusht wurde, eine sehr ausführliche Entscheidungsgrundlage zur Verfügung gestellt. Für jene Variante, die auch ernsthaft in
Diskussion gestanden ist und nie ernsthaft widerlegt wurde, gibt es Kostenschätzungen, die für den Bau bei € 20 Mio beginnen und bei € 30 Mio enden. Das macht eine Spanne von 50 % des Gesamtbetrages aus. Beim Abgang haben wir innerhalb von zwei Jahren Zahlen in die Hand bekommen,
die eine abenteuerliche Bandbreite aufweisen.
In den Businessplänen hat man unter anderem eine Steigerung
unterstellt, die man auf der alten Trasse zu Stande bringt. Siehe da, bei dieser Steigerung ist man aus der normalen Geschäftstätigkeit auf einen Reinerlös - abgesehen von der Investition, die man immer durch Zuschuss finanzieren muss - von € 288.000,-- pro Jahr gekommen. Ich weiß schon,
dass diese Annahmen, die dieser Businessplan-Variante zu Grunde gelegen
sind, inzwischen zumindest teilweise überholt sind. Dies teilweise durch
die verschärften technischen Vorschriften aufgrund der Katastrophe in
Kaprun und teilweise auch, wenn man die die 25 % Erlössteigerung betrachtet, durch die Potentialstudie, die wir in Auftrag gegeben haben, wobei
diese für mich nur einen sehr beschränkten Aussagewert hat.
Die Potentialstudie ist insofern glaubwürdig, da es für mich
nachvollziehbar ist, dass man in der Innenstadt mehr Fahrgäste für die Benützung dieser Bahn gewinnen kann als im Stadtteil Saggen. Ich wohne
selbst im Stadtteil Saggen und weiß, welchen Komfort die Anfahrt mit der
Straßenbahn zur Talstation der Hungerburgbahn bietet, auch wenn die neuen Straßenbahngarnituren dann vielleicht eine gewisse Komfortverbesserung zu Stande bringen würden.
Insofern halte ich diese 25 % durchaus für etwas zu optimistisch, wobei sich die Personaleinsparungen auch nicht mehr ganz bewährt
haben. Selbst bei einer Nullerlössteigerung hat man damals bei dem Businessplan nur einen Zuschuss in der Höhe von € 222.000,-- kalkuliert und
das ist deutlich weniger, als jetzt die in Diskussion stehenden Beträge von
€ 500.000,-- bis € 700.000,--. Das zeigt die Bandbreite, in der wir uns bei
der Kalkulation bewegen. Wenn man diese Bandbreite nicht mit Detailzahlen hinterfragen kann, weil die Unterlagen fehlen, kann man damit beginnen zu schätzen: Das eine Argument spricht dafür, dass man das nicht ganz

Sonder-GR-Sitzung 17.12.2004