Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2017

/ Ausgabe: 11_Kurzprotokoll_05.10.2017.pdf

- S.117

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Mit Bescheid des Stadtmagistrates Innsbruck, Magistratsabteilung III,
Amt für Bau-, Wasser- und Anlagenrecht vom 21.05.2003,
Zl. III-1429/2003/RR/T wurde die diesbezügliche beantragte Genehmigung für die beiden zusätzlichen Tiefgaragen, Verbindungsgarage
Landestheater-Probebühne und City-Garage, erteilt. Die bestehende
SOWI-Garage im Anwesen Universitätsstraße 15, 15a und Kaiserjägerstraße 1 weist gesamt 409 Autoabstellplätze und die Verbindungsgarage Landestheater-Probebühne im Gegensatz zum erlassenen
Baubescheid, Zl. III-2431/2002/RR/T eine verringerte Anzahl von 34
Stellplätzen aus. Die City-Garage bietet für insgesamt 168 Kraftfahrzeuge Platz. Sohin errechnen sich für die mehrere Tiefgaragen umfassende InnenSTADT Garage im Ganzen 611 behördlich genehmigte
Stellplätze.
Die Kontrollabteilung machte in diesem Zusammenhang ausdrücklich
darauf aufmerksam, dass in Verbindung mit den statistischen Garagendaten der Investor GmbH und den vorhin erwähnten Baubescheiden bzw. den gewerbebehördlichen Bescheiden die Anzahl der KfzStellplätze zwischen 603, 608 und 611 differiert. Ein Grund für die Abweichung der ausgewiesenen Stellplätze in den statistischen Garagendaten der Investor GmbH (603 Stellplätze) und in den Baubescheiden
(608 Stellplätze) liegt darin, dass die Investor GmbH fünf Stellplätze im
Untergeschoß des Anwesens der WEG (Universitätsstraße 15a und
15b sowie Kaiserjägerstraße 1) für das Anbringen von technischen
Einrichtungen (bspw. Kühlgeräte für einen Lebensmittelmarkt) weitervermietet hat.
Dienstbarkeits- und
Tiefgaragenvertrag vom
12.03.2003

In Vollziehung des Gemeinderatsbeschlusses vom 18.07.2002 hat die
Stadt Innsbruck mit der Investor GmbH einen Dienstbarkeits- und Tiefgaragenvertrag, Zl. IV-4359/2002 abgeschlossen. Das gegenständliche
Vertragsverhältnis begann am 01.01.2003 und wurde auf die Dauer
von 80 Jahren abgeschlossen. Vertragszweck ist die Errichtung und
der fortlaufende Betrieb einer Tiefgarage, insbesondere der CityGarage und der Verbindungsgarage Landestheater-Probebühne nach
Maßgabe der in diesem Bericht ausgeführten Baubewilligungen.
Zudem wurde zwischen den beiden Vertragspartnern ein jährliches
Dienstbarkeitsentgelt von 4 % des anteiligen Nettojahresumsatzes (des
Vorjahres) des Garagenverbundes von der Kaiserjägerstraße bis zum
Rennweg vereinbart. Jedenfalls ist ein jährliches Dienstbarkeitsentgelt
von mindestens € 16.000,00 wertgesichert nach dem Verbraucherpreisindex 1996 (VPI 1996) mit Ausgangsbasis Juli 2002 zu entrichten.
Für die Ermittlung des Nettojahresumsatzes hat die Investor GmbH
jeweils bis spätestens 30.01. des Folgejahres die jährliche Umsatzmeldung (Erlöse der Kurz- und Dauerparker) unaufgefordert der Stadt
Innsbruck bzw. der Innsbrucker Immobilien Service GmbH (kurz IISG
genannt) zur Verfügung zu stellen.

Berechnungsgrundlage
Dienstbarkeitsentgelt –
Empfehlung

Aufgrund unterlassener Übermittlung der erforderlichen Garagenerlöse
des gesamten Tiefgaragenverbundes (InnenSTADT Garage) hat die
IISG obgleich ihrer jährlichen Ersuchen diese mitzuteilen, zumindest
das wertgesicherte nach dem VPI 1996 mit Ausgangsbasis Juli 2002
zu berechnende Dienstbarkeitsentgelt der Investor GmbH vorgeschrieben.

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Zl. KA-04396/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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