Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 11_Kurzprotokoll_05.10.2017.pdf
- S.21
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Landeshauptstadt Innsbruck
einzukalkulieren,
sofern
diese
im
BRUCK
Leistungsverzeichnis
nicht gesondert
ausgewiesen wurde .
4.4.
Erfolgt eine Vergabe zu Regiepreisen , wird nur der tatsächliche Stunden- oder
Materialaufwand abgerechnet. In die angebotenen Regiesätze sind, über die oben
beschriebenen Leistungen hinaus, insbesondere einzukalkulieren:
4.4.1 .
die gesamten unproduktiven Kosten (z.B. anteilige Kosten für Büroaufwand);
4.4.2.
sämtliche Wegzeiten (z.S. für An- und Abfahrten , sonstige Manipulationen);
4.4.3.
sämtliche für die
Leistungserbringung
erforderlichen
Vor-,
Neben- und
Nachleistungen (bei Maschinen- und Geräteeinsatz z.B. auch die eventuell
erforderlichen Wartungs- und Instandhaltungszeiten sowie Stillstandszeiten);
4.4.4.
sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Hilfsmaterialien und
Hilfsstoffe, Werkzeuge und Kleingeräte , einschließlich der erforderlichen
Betriebsmittel und dergleichen.
4.5.
Bestehen zwischen den vereinbarten Preisen und vorliegenden Preisermittlungen (z.B.
Kalkulationsformblätter) Abweichungen , gelten die vereinbarten Preise.
5.
Eigenerklärung
und
Nachweis
der
Befugnis,
Zuverlässigkeit
und
Leistungsfähigkeit
5.1.
Die Bewerberinnen, Bieterinnen und Subunternehmerinnen können ihre berufliche
Befugnis und Zuverlässigkeit sowie die finanzielle, wirtschaftliche und technische
Leistungsfähigkeit durch Vorlage einer Erklärung unter Angabe ihrer Befugnisse belegen,
dass sie die von der Stadt Innsbruck verlangten Eignungskriterien erfüllen und die
festgelegten Nachweise auf Aufforderung binnen der festgelegten Frist beibringen können
("Eigenerklärung").
Im
Falle
der
Auftragsvergabe
über
das
elektronische
Beschaffungsportal der Stadt Innsbruck hat diese Erklärung mittels des elektronisch
abrufbaren Formblattes "Eigenerklärung" zu erfolgen.
5.2.
Die von der Stadt Innsbruck geforderten Nachweise der Befugnis, Zuverlässigkeit und
Leistungsfähigkeit sowie des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß den
einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen müssen aktuell (maximal sechs Monate
alt) sein und können entweder als Einzelnachweise oder in Form eines jeweils aktuellen
Eintrages im Auftragnehmerkataster Österreich ("ANKÖ"), auf welches die Stadt
Innsbruck Zugriff hat, oder durch Eintragung in einem anderen einschlägigen, allgemein
zugänglichen Verzeichnis eines Dritten, erbracht werden.
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