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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 11_Kurzprotokoll_05.10.2017.pdf

- S.3

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-3-

Punkte über dem 3-MonatsEURIBOR, mindestens 0,53 %, aufgerundet auf volle 1/8 % mit vierteljährlicher Anpassung und vierteljährlicher Fälligkeit, Laufzeit 12 Jahre,
Rückzahlung in 48 vierteljährlichen
Pauschalraten zu derzeit € 3.458,26),
den die Innsbrucker Immobilien
GmbH & Co KG (IIG) bei der Tiroler
Sparkasse Bank AG zur Finanzierung
eines Liftzubaus für das Wohnobjekt
Gabelsbergerstraße 28 aufnimmt.

7.

2.

Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt die Haftung als Bürge und Zahler nach § 1357 ABGB für die Rückzahlung eines Sanierungskredites
über € 170.000,- (Zinssatz 0,53 %Punkte über dem 3-MonatsEURIBOR, mindestens 0,53 %, aufgerundet auf volle 1/8 % mit vierteljährlicher Anpassung und vierteljährlicher Fälligkeit, Laufzeit 12 Jahre,
Rückzahlung in 48 vierteljährlichen
Pauschalraten zu derzeit € 3.673,53),
den die Innsbrucker Immobilien
GmbH & Co KG (IIG) bei der Tiroler
Sparkasse Bank AG zur Finanzierung
eines Liftzubaus für das Wohnobjekt
Zollerstraße 4 aufnimmt.

1.

3.

Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt die Haftung als Bürge und Zahler nach § 1357 ABGB für die Rückzahlung von zwei Sanierungskrediten
über je € 180.000,--, somit insgesamt
€ 360.000,-- (Zinssatz 0,53 %-Punkte
über dem 3-Monats-EURIBOR, mindestens 0,53 %, aufgerundet auf volle
1/8 % mit vierteljährlicher Anpassung
und vierteljährlicher Fälligkeit, Laufzeit 12 Jahre, Rückzahlung in 48 vierteljährlichen Pauschalraten zu derzeit
je € 3.888,80), welche die Innsbrucker
Immobilien GmbH & Co KG (IIG) bei
der Tiroler Sparkasse Bank AG zur
Finanzierung von zwei Liftzubauten
für das Wohnobjekt Defreggerstraße 42/44 aufnimmt.

Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt die Haftung als Bürge und Zahler nach § 1357 ABGB für die Rückzahlung eines Sanierungskredites
über € 345.000,-- (Zinssatz 0,53 %Punkte über dem 3-MonatsEURIBOR - mindestens 0,53 %, aufgerundet auf volle 1/8 % mit vierteljährlicher Anpassung, Laufzeit
10 Jahre, Rückzahlung in 40 vierteljährlichen Pauschalraten zu derzeit
€ 8.878,74), den die WEG An-derLan-Straße 37/39, vertreten durch die
Innsbrucker Immobilien Service
GmbH (IISG), bei der Tiroler Sparkasse Bank AG zur Finanzierung der
Aufzugsevaluierung und des Fernwärmeanschlusses aufnimmt.

2.

Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt die Haftung als Bürge und Zahler nach § 1357 ABGB für die Rückzahlung eines Sanierungskredites
über € 297.000,-- (Zinssatz 0,53 %Punkte über dem 3-MonatsEURIBOR - mindestens 0,53 %, aufgerundet auf volle 1/8 % mit vierteljährlicher Anpassung, Laufzeit
10 Jahre, Rückzahlung in 40 vierteljährlichen Pauschalraten zu derzeit
€ 7.645,38), den die WEG An-derLan-Straße 52/54, vertreten durch die
Innsbrucker Immobilien Service
GmbH (IISG), bei der Tiroler Sparkasse Bank AG zur Finanzierung der
Aufzugsevaluierung aufnimmt.

Frau Bürgermeisterin wird ermächtigt,
diesbezügliche Haftungserklärungen abzugeben und die betreffenden Bürgschaftsverträge zu Gunsten der Tiroler
Sparkasse Bank AG zu unterzeichnen.
GR-Sitzung 05.10.2017

IV 9350/2017
Haftung der Stadtgemeinde
Innsbruck für zwei von den WEG
An-der-Lan-Straße 37/39 und Ander-Lan-Straße 52/54, vertreten
durch die Innsbrucker Immobilien Service GmbH (IISG) für diverse Sanierungen aufzunehmende Kredite

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 26.09.2017: