Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 11_Kurzprotokoll_05.10.2017.pdf
- S.46
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der La ndeshauptstadt lnnsbruck
52.
INNS"
BRUCK
Schriftform
52.1. Die Vertragsteile vereinbaren Schriftzwang gemäß § 884 ABGB . Demnach sind allfällige
Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages nur gültig. wenn sie schriftlich
vorgenommen werden . Dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Schriftformerfordernis.
53.
Datenschutz
53.1. Die Verarbeitung sämtlicher Daten durch den anderen Vertragsteil hat unter Einhaltung
der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen und der Gewährleistung der
Datensicherheit zu erfolgen, indem Daten ausschließlich im Rahmen des gesetzlich
Zulässigen verarbeitet und übermittelt werden .
54.
Salvatorische Klausel
54.1. Für den Fall der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB und eines auf deren
Grundlage abgeschlossenen Vertrages berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht. Die Vertragsteile verpflichten sich, an Stelle der unwirksamen
Bestimmungen unverzüglich solche rechtswirksame Bestimmungen zu vereinbaren , die
dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen und der Zielsetzung der
Vertragsteile am nächsten kommen.
55.
Anwendbares Recht
55.1 .
Es
gilt
österreichisches
Recht
unter
Ausschluss
der
Verweisungsnormen
des
internationale Privatrechtes ("I PR-Gesetz") und des UN-Kaufrechtsübereinkommens.
56.
Gerichtsstand
56.1.
Für alle Streitigkeiten aus und/oder im Zusammenhang mit einem Vertag mit der Stadt
Innsbruck wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Innsbruck
vereinbart.
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