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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 11_Kurzprotokoll_05.10.2017.pdf

- S.71

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Verwendungsnachweis
Subvention 2015

Den widmungsgemäßen Verwendungsnachweis der zur Gänze ausbezahlten Fördersumme von € 195.000,00 für das Jahr 2015 erbrachte
letztlich die veranstaltungsdurchführende Rechtsträgerin Tanzsommer
Veranstaltungs GmbH mit der Übermittlung von Originalrechnungen
ausschließlich aus ihrem Rechnungskreis – beispielsweise Mietpauschale der Congress und Messe Innsbruck GmbH von rd. € 103,0 Tsd.
brutto, Miete Lichttechnik sowie Personal für Veranstaltung der Crossfade Rental Service Veranstaltungstechnik GmbH in Höhe von ca.
€ 115,0 Tsd. brutto und Beherbergungsaufwendungen des Austria
Trend Hotel Congress Innsbruck von etwa brutto € 12,0 Tsd. – an das
Amt für Kultur am 10.06.2015.
Die Kontrollabteilung wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass
in den vom Amt für Kultur der MA V bereitgestellten Prüfungsunterlagen (Subventionsakten) die maßgeblichen Dokumente des Vereins –
allen voran die Jahresabschlüsse (Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen) – nicht enthalten waren. Eine Bereitstellung der betroffenen Rechnungsunterlagen des Vereins für die Jahre 2014 bis 2016
erfolgte offenbar erst im Zuge der gegenständlichen Prüfung an die
Kontrollabteilung.

Weiterleitung der
Subvention 2015 an die
Tanzsommer
Veranstaltungs GmbH

Auch für das Kalenderjahr 2015 nahm die Kontrollabteilung eine Einschau in das betreffende Bankkonto des Vereins „Internationaler Tanzsommer Innsbruck“ vor, um den Zahlungsfluss der von der Stadt Innsbruck gewährten Förderung für den TANZSOMMER 2015 an den subventionsansuchenden Verein nachzuvollziehen.
Ebenso zeigte sich für die Kontrollabteilung in diesem Subventionsjahr,
dass die beiden vom Amt für Kultur zur Anweisung gebrachten Teilzahlungen in Höhe von € 97.500,00 am Bankkonto des Vereins am
06.03.2015 bzw. 19.05.2015 Eingang fanden.
Allerdings gab der förderungsansuchende Verein wie im Vorjahr nur
einen Teil des gesamten eingegangenen Subventionsbetrages im selben Kalenderjahr, aufgeteilt auf zwei Überweisungen von € 100.000,00
am 23.06.2015 und von € 80.000,00 am 14.07.2015, an die Tanzsommer Veranstaltungs GmbH weiter. Der in Rede stehende Verein überwies im darauffolgenden Wirtschaftsjahr einen weiteren Subventionsbetrag von € 13.000,00 an den Veranstalter des Tanzsommers 2015.
Abschließend hielt die Kontrollabteilung in diesem Zusammenhang
fest, dass die von der Stadt Innsbruck freigegebenen (Kultur)Zuwendungen für den TANZSOMMER 2015 in Höhe von
€ 195.000,00 vom Verein „Internationaler Tanzsommer Innsbruck“ zur
Gänze vereinnahmt wurden. An die das Tanzfestival ausrichtende Gesellschaft, die Tanzsommer Veranstaltungs GmbH, leitete der Förderungsnehmer für das Veranstaltungsjahr 2015 insgesamt einen verminderten Betrag von € 193.000,00 weiter.
Hierzu teilte der Verein Innsbrucker Tanzsommer und Innsbrucker Advent im Rahmen seiner Stellungnahme mit, dass die Differenz vom
Verein für seinen Verwaltungsaufwand einbehalten und verwendet
wurde.

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Zl. KA-02740/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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