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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 11_Kurzprotokoll_05.10.2017.pdf

- S.77

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dieser Aktenvermerk zum Ausdruck, dass die Höhe der Zahlungen für
Rechte und Leistungen des Herrn Josef Resch sowohl vom vormaligen
Obmann des TVBI als auch der vormaligen Bürgermeisterin der Landeshauptstadt Innsbruck zustimmend zur Kenntnis genommen worden
wären.
Sponsorbeitrag
eines TANZSOMMERPartners

Wie die Sichtung der Gewinn- und Verlustrechnungen des Vereins
zeigte, wurde in den Jahren 2014 bis 2016 der Sponsorbeitrag eines
TANZSOMMER-Partners vom Verein fakturiert. Das war insofern bemerkenswert, als die Sponsorzahlungen der weiteren (drei) TANZSOMMER-Partner von der YES abgerechnet worden sind. Lediglich
der jährliche Sponsorbeitrag des Tourismusverbandes wurde direkt
über die Tanzsommer Veranstaltungs GmbH verrechnet.
Der hier erwähnte Sponsorbeitrag ist vom Verein als sonstiger Werbeaufwand in der betraglich selben Höhe an die YES weitergeleitet worden.

Subvention der
Stadt Innsbruck –
Weiterleitung an
Tanzsommer
Veranstaltungs GmbH

Die jährliche Subvention der Stadtgemeinde Innsbruck wurde von ihr
auf der Grundlage der abgeschlossenen Fördervereinbarung für die
Jahre 2014 bis 2016 auf das Vereinskonto überwiesen.
Die Sichtung der Jahresabschlüsse des Vereins zeigte, dass die jährliche Subvention der Stadt Innsbruck in Höhe von € 195.000,00 an die
Tanzsommer Veranstaltungs GmbH weitergeleitet worden ist. Dabei ist
erwähnenswert, dass lediglich der Subventionsbetrag für das Wirtschaftsjahr 2014 zur Gänze vom Verein an die GmbH weiterbezahlt
wurde. Von den Subventionsbeträgen für die Geschäftsjahre 2015 und
2016 wurden kleine Summen im Verein behalten.
Dahingehend bestimmt die zwischen dem Verein und der Tanzsommer
Veranstaltungs GmbH am 28.09.2001 abgeschlossene Vereinbarung,
dass sich der Verein verpflichtet, die an ihn ausbezahlten Subventionen an die Tanzsommer Veranstaltungs GmbH weiterzuleiten. Die
Kosten für die Aufrechterhaltung der Vereinsstruktur werden einbehalten.
Die Kontrollabteilung hielt fest, dass von der städtischen Subvention
des Jahres 2015 ein Betrag von € 2.000,00 und von jener für das Jahr
2016 ein Betrag von € 3.000,00 zur Deckung der Kosten für die Aufrechterhaltung der Vereinsstruktur einbehalten worden sind. An diesbezüglichen Kosten waren Aufwendungen für Steuerberatung (Buchhaltung, Erstellen Jahresabschluss, Ausarbeitung Steuererklärungen)
sowie Bankzinsen und -spesen festzumachen.

Subvention der
Stadt Innsbruck –
buchhalterische
Behandlung in der
Tanzsommer
Veranstaltungs GmbH

Auffallend war für die Kontrollabteilung bezüglich der Behandlung der
städtischen Subvention im Jahresabschluss der Tanzsommer Veranstaltungs GmbH per 30.11.2015, dass die GuV des Wirtschaftsjahres
2015 die städtische Subvention in ihrer Gesamthöhe von € 195.000,00
ausweist, obwohl – wie aufgezeigt – vom Verein diesbezüglich lediglich
ein geringerer Betrag von € 193.000,00 an die Tanzsommer Veranstaltungs GmbH weitergeleitet worden ist.
Auf diese Abweichung angesprochen wurde der Kontrollabteilung von
einer Sachbearbeiterin des Tanzsommers die Auskunft erteilt, dass in
diesem Zusammenhang im Jahresabschluss der Tanzsommer Veran-

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Zl. KA-02740/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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