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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 11_Kurzprotokoll_05.10.2017.pdf

- S.98

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Der Kaufpreisanteil der Stiebleichinger Besitz GmbH in Höhe von
€ 160.356,00 (0,996 %) wurde von ihr am 28.11.2014 (somit ebenfalls)
fristgerecht bezahlt.
Übergabestichtag
01.12.2014

Als Stichtag des Übergangs der Geschäftsanteile mit allen Rechten
und Pflichten vereinbarten die Vertragspartner im Abtretungsvertrag
den Tag des Einlangens des (Rest-)Kaufpreises in Höhe von
€ 16.100.000,00 auf den Bankkonten aller übergebenden Gesellschafter. Somit ergab sich als Übergabestichtag der 01.12.2014.
5.3 Ausgleichszahlung zur Kaufpreissicherung

Vertragsklausel zur
Kaufpreissicherung

Betreffend den vereinbarten Kaufpreis von € 20.800.000,00 wurde von
den Verkäufern im (größtenteils von ihnen vordefinierten) Kauf- und
Abtretungsvertrag eine Klausel zur Sicherung der Höhe des Kaufpreises vorgegeben.
Diese bestimmte, dass für den exakten Wertausgleich auf Ebene der
Gesellschafter, so als wäre die Gesellschaft zum Übergangsstichtag
„cash and dept free“ gestellt, zwischen den Vertragsseiten eine Ausgleichszahlung zu leisten war.

Vertraglich definierte
Berechnungsmodalität

Die Ausgleichszahlung war vereinbarungsgemäß zum Übergangsstichtag der Geschäftsanteile anhand einer von den übergebenden Gesellschaftern zu erstellenden Stichtagsbilanz zu berechnen. Dabei waren
Forderungen und Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu saldieren. Außer Ansatz hatten dabei Rückstellungen oder Rechnungsabgrenzungsposten und der im Kaufpreis bereits mittels Abzug berücksichtigte vorläufige Teilbetrag von € 4.700.000,00 hinsichtlich zweier in der
Gesellschaft verbliebener Kredite zu bleiben. Ein Überschuss war den
Verkäufern bzw. ein Fehlbetrag den Käufern je von der anderen Vertragsseite zu ersetzen.

Ausgleichszahlung per
01.12.2014

Die sich zum Stichtag des Übergangs der Geschäftsanteile am
01.12.2014 ergebende Ausgleichszahlung wurde vom Steuerberater
der übergebenden Gesellschafter final am 12.02.2015 berechnet. Zum
Übergabestichtag ermittelte dieser eine Ausgleichszahlung zu Gunsten
der Verkäufer in Höhe von € 258.514,25.

Begleichung der
Ausgleichszahlung

Diese Summe war von den übernehmenden Gesellschaftern gemäß
den Bestimmungen des Abtretungsvertrages bis spätestens
12.03.2015 (4 Wochen ab Übermittlung der Stichtagsbilanz) an die
übergebenden Gesellschafter zu bezahlen.
Entsprechend ihrem jeweiligen Beteiligungsausmaß an der SOWI –
Investor – Bauträger GmbH entfiel von dieser Gesamtsumme
auf die Sowi Garage Beteiligungs GmbH ein Betrag von € 248.173,68
(96,000 %), auf die Stadt Innsbruck ein Betrag von € 7.765,77
(3,004 %) und die Stiebleichinger Besitz GmbH ein Betrag von
€ 2.574,80 (0,996 %). Die von den betroffenen Rechtsträgern geleisteten Zahlungen waren für die Kontrollabteilung nachvollziehbar, wobei
von ihr auf eine Cent-Differenz von € 0,03 hingewiesen worden ist.

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Zl. KA-04396/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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