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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 11_Kurzprotokoll_13.12.2018_gsw.pdf

- S.101

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Transferbeziehung
Stadt Innsbruck / Land
Tirol – Transfersaldo
zu Lasten der Stadt
Innsbruck

Aus inhaltlicher Sicht betrifft der Großteil der dargestellten Zahlungen die
Transferbeziehung zwischen Stadt Innsbruck und Land Tirol.

Transferzahlungen
Stadt an Land
betreffend Gruppe 4 –
Soziale Wohlfahrt und
Wohnbauförderung

Ausgabenseitig bilden die der Gruppe 4 – Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung zuzuordnenden Ansätze jene Bereiche, in denen das
aus betraglicher Sicht höchste finanzielle Volumen der Transferzahlungen der Stadt Innsbruck an das Land Tirol gebunden ist. Im Detail betreffen die diesbezüglichen städtischen Transferzahlungen die Ansätze
411000 – Maßnahmen der allgemeinen Sozialhilfe, 413000 – Maßnahmen der Behindertenhilfe, 439000 – Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen (Jugendwohlfahrt) sowie 480010 – Wohnbauförderung (Mietenbeihilfe).

Als Differenz zwischen den der Stadt Innsbruck zugeflossenen Transfereinnahmen und den an das Land Tirol geleisteten Transferzahlungen
ermittelte die Kontrollabteilung im Haushaltsjahr 2017 einen Transfersaldo in Höhe von € 45.849.544,67 (Vorjahr 2016: € 44.577.373,30) zu Lasten der Stadt Innsbruck.

Im Haushaltsjahr 2017 betraf eine Summe von € 40.570.833,10 (2016:
€ 42.405.698,00) Transferzahlungen der Gruppe 4. Im Vergleich zum
Vorjahr lässt sich eine Reduktion von 4,33 % berechnen.
Lfd. Transferzahlung
Stadt an Tiroler
Gesundheitsfonds
(TGF)

Die von der Stadt Innsbruck auf der gesetzlichen Grundlage des Tiroler
Gesundheitsfondsgesetzes (TGFG) zu leistenden städtischen Finanzierungsbeiträge bilden die zweithöchste Position in der Transferausgabenbeziehung zwischen Stadt und Land.
Die Jahresrechnung 2017 weist diesbezüglich einen Betrag von
€ 29.850.230,16 (2016: € 28.201.223,64) aus. Im Vergleich zum Vorjahr
lässt sich eine Betragssteigerung von 5,85 % errechnen.

Landesumlage –
buchhalterische
Verarbeitung –
Empfehlung

Die Transferzahlungen der Stadt Innsbruck an das Land Tirol gemäß
dem (Landes-)Gesetz vom 13.12.2007 über die Einhebung der Landesumlage repräsentieren in diesem Bereich das dritthöchste finanzielle Volumen in der ausgabenseitigen Transferbeziehung zwischen Stadt Innsbruck und Land Tirol.
In der Jahresrechnung 2017 wird ein von der Stadt Innsbruck zu leistender Betrag von € 12.944.100,00 dokumentiert. Dieser Betrag entsprach
dem auf der Vp. 1/930000-751200 – Landesumlage – Transfers an Länder, -fonds u. -kammern budgetierten Betrag.
Weitere Recherchen der Kontrollabteilung dazu zeigten, dass ein Betrag
in Höhe von € 395.501,93 der von der Stadt an das Land zu zahlenden
Landesumlage für das Jahr 2017 aus budgetären Gründen zu Lasten
des Haushaltsjahres 2018 eingewiesen worden ist. Dies deshalb, da
zum damaligen Buchungsdatum per Jahresende 2017 eine gänzliche
Be-deckung mit dem ursprünglich vorgesehenen Budget nicht möglich
war.
Im Sinne einer periodenreinen Darstellung von Einnahmen und Ausgaben empfahl die Kontrollabteilung, zur Abwicklung derartiger Zahlungen
künftig Nachtragskredite beschließen zu lassen und somit eine Verbuchung zu jenem Haushaltsjahr sicherzustellen, zu welchem diese Ausgaben auch gehören. Das Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der

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Zl. KA-10555/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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