Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 11_Kurzprotokoll_13.12.2018_gsw.pdf

- S.11

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 11_Kurzprotokoll_13.12.2018_gsw.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2018
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 11 -

24.2

Subventionsanträge für den Bereich "Kultur"

26.

Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. WI-B32, Wilten, Bereich
Leopoldstraße 7 und 9, Heiliggeiststraße 1b (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. WI-B2), laut
§ 56 Abs. 1 und 2 TROG 2016

24.2.5 Soliarts - Sarah Milena Rendel,
Theaterprojekt "Nachvergangenheit"
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, 8 Stimmen):
Antrag des Kulturausschusses vom
21.11.2018:
Dem Verein Soliarts - Sarah Milena Rendel
wird für das Theaterprojekt "Nachvergangenheit" eine Subvention in Höhe von
€ 2.000,-- genehmigt.
Beschluss (einstimmig):
Anträge des Kulturausschusses vom
21.11.2018:
Die Subventionsanträge des Kulturausschusses für den Bereich "Kultur" werden
unter Berücksichtigung vorstehender Abstimmung laut Beilage genehmigt.
25.

Subventionsanträge des Ausschusses für Sport und Gesundheit für den Bereich "Sport"

25.1

Bereich "Sport"

Beschluss (einstimmig):
Subventionsanträge des Ausschusses für
Sport und Gesundheit vom 20.11.2018:
Die Subventionsanträge des Ausschusses
für Sport und Gesundheit für den Bereich
"Sport" werden laut Beilage genehmigt.
25.2

Bereich "Gesundheit"

Beschluss (einstimmig):
Subventionsantrag des Ausschusses für
Sport und Gesundheit vom 20.11.2018:
Der Subventionsantrag des Ausschusses
für Sport und Gesundheit für den Bereich
"Gesundheit" wird laut Beilage genehmigt.

MagIbk/25311/SP-BB-WI/1

Mehrheitsbeschluss (gegen FRITZ):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
25.10.2018:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. WI-B32, Wilten, Bereich Leopoldstraße 7 und 9, Heiliggeiststraße 1b (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. WI-B2), laut
§ 56 Abs. 1 und 2 TROG 2016, wird beschlossen.
27.

MagIbk/25690/SP-BB-IN/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. IN-B41, Innenstadt, Bereich
Meinhardstraße 12 (als Änderung
des Bebauungsplanes Nr. IN-B25),
laut § 56 Abs. 1 TROG 2016

Mehrheitsbeschluss (gegen FRITZ und
GERECHT; 2 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
29.11.2018:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. IN-B41, Innenstadt, Bereich
Meinhardstraße 12 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. IN-B25), laut § 56 Abs. 1
TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird laut § 71 TROG 2016 der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderungen des Bebauungsplanes
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst
dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb
der Auflagefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.

GR-Sitzung 13.12.2018