Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 11_Kurzprotokoll_13.12.2018_gsw.pdf
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(BADAT) für die Kontaminationsfreiheit
der Vertragsfläche.
7.
8.
9.
Die Bodenaushubdeponie Ahrental
GmbH (BADAT) verpflichtet sich, den
Talweg, Grundstück 754/1 KG Vill,
während der Vertragsdauer in einem
zur Holzabfuhr geeigneten Standard zu
erhalten und bis zur Vertragsbeendigung auf der im Kataster verlaufenden
Wegtrasse in einem LKW-tauglichen
Zustand wiederherzustellen. Die
Wegehalterhaftung und die Verkehrssicherungspflicht trifft während der Vertragslaufzeit die Bodenaushubdeponie
Ahrental GmbH (BADAT).
Die Stadt Innsbruck räumt der Bodenaushubdeponie Ahrental GmbH
(BADAT) auf der Teilfläche des Grundstücks 754/1 laut Plan Orthofoto mit
DKM 1:2000 Variante 2, Stand 201608_2018-04-03-thaler, das Recht des
Gehens und Fahrens mit Fahrzeugen
und Arbeitsmaschinen aller Art, das
Recht der Errichtung und der Erhaltung
der notwendigen Nebenanlagen und
das Recht der Errichtung und Erhaltung
der entsprechenden Ver- und Entsorgungsleitungen auf der Vertragsfläche
im notwendigen Ausmaß für die Dauer
des Deponievertrages unentgeltlich ein.
Alle mit der Errichtung des Grundüberlassungsvertrages und der Realisierung des Projektes verbundene Kosten,
Gebühren und Abgaben trägt die Bodenaushubdeponie Ahrental GmbH
(BADAT). Allfällige Ertragssteuern trägt
derjenige Vertragsteil, bei dem sie anfallen.
10. Die Haftung der Stadt Innsbruck gegenüber den übrigen GrundeigentümerInnen der Flächen der Bodenaushubdeponie Ahrental aus den Bestandverträgen aus dem Jahr 1996 bleibt nach
wie vor bestehen.
GR-Sitzung 13.12.2018
3.
IV14579/2010
Universitätsrücklage, Abänderung
des Beschlusses des Gemeinderates vom 09.12.2010
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 12.12.2018:
1.
Die Stadt Innsbruck beschließt in Abänderung des Gemeinderatsbeschlusses vom 09.12.2010, ab dem Haushaltsjahr 2019 der bestehenden Universitätsrücklage für Infrastrukturmaßnahmen jährlich € 370.000,-- zuzuführen.
2.
Die Stadt Innsbruck beschließt, jährlich
€ 20.000,-- als Subventionen für universitäre Zwecke, die keine Infrastrukturmaßnahmen darstellen, im Haushaltsplan vorzusehen.
3.
Die Stadt Innsbruck beschließt, ab dem
Haushaltsjahr 2019 jährlich € 10.000,-für die Organisation -Teilnahme Abwicklung der "EUniverCities" und der
damit verbundenen Treffen auf die
Dauer der Mitgliedschaft zu veranschlagen.
4.
Die Magistratsabteilung IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, wird mit der finanziellen Abwicklung beauftragt.
4.
IV 16707/2018
lnnsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG (IIG) und Planet Bauträger
GmbH, Vereinbarung für Projekt
Höttinger Au 74
Mehrheitsbeschluss (gegen ALI):
Antrag des Stadtsenates vom 05.12.2018:
1.
Die Stadt Innsbruck stimmt dem Abschluss der Vereinbarung mit der Planet Bauträger GmbH zu.
2.
Die Stadt Innsbruck (Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung) und die lnnsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG) werden die
künftige Verwertung (Verkauf, Vermietung) der einzelnen Wohneinheiten
noch im Detail abstimmen.