Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 11_Kurzprotokoll_13.12.2018_gsw.pdf

- S.20

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zu Punkt 20.

Zl. KA-07390/2018

BERICHT ÜBER DIE
PRÜFUNG VON TEILBEREICHEN DER GEBARUNG
DES GESTELLUNGSBETRIEBES DER STADT INNSBRUCK
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten
Bericht der Kontrollabteilung über die Prüfung von Teilbereichen der
Gebarung des Gestellungsbetriebes der Stadt Innsbruck eingehend
behandelt und erstattet mit Datum vom 03.12.2018 dem Gemeinderat
folgenden Bericht:
Der Bericht der Kontrollabteilung vom 19.11.2018, Zl. KA-07390/2018
ist allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit
jedes Gemeinderates, den Bericht bei den Akten zum Gemeinderat oder
in der Mag. Abteilung I, Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
einzusehen, verwiesen.
1 Prüfauftrag

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Prüfkompetenz

Die Kontrollabteilung ist gemäß § 74 Abs. 2 lit. a des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck unter anderem beauftragt, die Gebarung
der Stadt und ihrer wirtschaftlichen Unternehmungen zu prüfen. Nach
§ 74 a Abs. 2 leg. cit. kann sich die Prüfung dabei auf die gesamte
Gebarung oder auf bestimmte Teile davon erstrecken. In Wahrnehmung dieses gesetzlichen Auftrages und in Anlehnung an § 74 c IStR
hat die Kontrollabteilung eine Prüfung von Teilbereichen des Gestellungsbetriebes der Stadt Innsbruck vorgenommen.
Diese Einschau konzentrierte sich im Sinne des § 74 a Abs. 1 IStR auf
die Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften, auf die Sparsamkeit, die Wirtschaftlichkeit und die Zweckmäßigkeit sowie auf die
ziffernmäßige Richtigkeit und die Ordnungsmäßigkeit der Gebarung.

Prüfungsgegenstand

Die Schwerpunkte der stichprobenhaft durchgeführten Prüfung wurden
von der Kontrollabteilung dabei vorrangig auf die


Beschreibung der definierten Aufgaben und Produkte,



Abbildung des Gestellungsbetriebes in der Jahresrechnung,
insbesondere der voranschlagsunwirksamen Gebarung,



Darlegung der Entwicklung der zweckgebundenen Wertpapierveranlagungen und der regionalen Immobilienveranlagungen,



Darstellung der Entwicklung der Deckungslücke und daraus
abgeleitete Maßnahmen und Empfehlungen sowie



Dokumentation der gewährten (Direkt-)Kredite

gelegt.
Prüfungsrelevant waren grundsätzlich die Haushaltsjahre 2015 bis
2017, wobei zu Vergleichszwecken teilweise auch auf Fakten aus Vorjahren Bezug genommen worden ist. Aus Gründen der Aktualität und
Zeitnähe wurden punktuell auch Daten des aktuellen Jahres 2018 verwendet.

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Zl. KA-07390/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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