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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 11_Kurzprotokoll_13.12.2018_gsw.pdf

- S.32

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Vp. 2/899 500+827000
Kostenersätze für die Überlassung von
Bediensteten an Dritte
Jahr

Entgelt in€

Beamte

VB

Gesamt

2017

14.456.560,80

18

141

159

2016

15.154.711 ,19

20

148

168

2015

15.340.472, 17

24

151

175

2014

15.646.024,86

27

154

181

2013

16.231 .8 10,48

33

157

190

2012

17.520.262,62

38

162

200

2011

17.643.686,67

47

169

216

2010

18.256.866,57

54

172

226

2009

19.065.291 ,06

61

177

238

2008

18.986.819,4 1

69

182

251

Auf der hierfür eigens eingerichteten Haushaltsstelle 2/899500+827000
Kostenersätze für die Überlassung von Bediensteten an Dritte werden
vom Gestellungsbetrieb monatlich u.a. die an die IKB AG vertraglich zu
verrechnenden Gestellungsentgelte vereinnahmt.
Darüber hinaus verrechnete der Gestellungsbetrieb gemäß der Vereinbarung vom 19.01.1984 für den zur Dienstleistung an die ehemalige
Innsbrucker Verkehrsbetriebe AG bzw. der Stubaitalbahn AG seinerzeitig tätigen Vorstandsdirektor dieser beiden Aktiengesellschaften
dessen anteilige Pensionskosten an die Innsbrucker Verkehrsbetriebe
und Stubaitalbahn GmbH bis März 2017.
Zudem stellte der Gestellungsbetrieb der Stadt Innsbruck auch Entgelte aus der Personalgestellung, von denen allerdings kein Gestellungszuschlag berechnet wird, (bspw. Essenskostenzuschüsse, Sachbezüge bezüglich Job-Tickets, Parkplätze udgl.) der IKB AG in Rechnung.
Der Gestellungsbetrieb hat sohin im Jahr 2017 gegenüber dem Jahr
2008 um € 4.530.258,61 bzw. -23,9 % geringere Erlöse aus der Personalgestellung erzielt. Diese auffällige Reduktion ist im unmittelbaren
Zusammenhang mit den Pensionierungen der städtischen zugewiesenen Bediensteten zu sehen.
Demzufolge hat sich der aktive Personalstand zum 31.12.2008 von
251 Dienstnehmern (69 Beamte und 182 Vertragsbedienstete) um
mehr als ein Drittel auf 159 Arbeitnehmer (18 Beamte und 141 Vertragsbedienstete) zum 31.12.2017 verringert. In Summe sind 51 Beamte (-73,9 %) und 41 Vertragsbedienstete (-22,5 %) in den letzten zehn
Jahren in den Ruhestand gegangen.
Die Kontrollabteilung merkte in diesem Kontext an, dass mit jeder Pensionierung eines städtischen zugewiesenen Dienstnehmers (Beamter
oder Vertragsbediensteter) zwingend eine nachhaltige Verringerung
des an die IKB AG weiter zu verrechnenden Gestellungsentgeltes erfolgt.
Zudem hielt die Kontrollabteilung fest, dass bei Pensionierung eines
öffentlich-rechtlichen Bediensteten (Beamter) der Gestellungsbetrieb
neben der Refundierung dessen Aktivbezuges auch die erhöhten Ge…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-07390/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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