Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 11_Kurzprotokoll_13.12.2018_gsw.pdf
- S.32
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Vp. 2/899 500+827000
Kostenersätze für die Überlassung von
Bediensteten an Dritte
Jahr
Entgelt in€
Beamte
VB
Gesamt
2017
14.456.560,80
18
141
159
2016
15.154.711 ,19
20
148
168
2015
15.340.472, 17
24
151
175
2014
15.646.024,86
27
154
181
2013
16.231 .8 10,48
33
157
190
2012
17.520.262,62
38
162
200
2011
17.643.686,67
47
169
216
2010
18.256.866,57
54
172
226
2009
19.065.291 ,06
61
177
238
2008
18.986.819,4 1
69
182
251
Auf der hierfür eigens eingerichteten Haushaltsstelle 2/899500+827000
Kostenersätze für die Überlassung von Bediensteten an Dritte werden
vom Gestellungsbetrieb monatlich u.a. die an die IKB AG vertraglich zu
verrechnenden Gestellungsentgelte vereinnahmt.
Darüber hinaus verrechnete der Gestellungsbetrieb gemäß der Vereinbarung vom 19.01.1984 für den zur Dienstleistung an die ehemalige
Innsbrucker Verkehrsbetriebe AG bzw. der Stubaitalbahn AG seinerzeitig tätigen Vorstandsdirektor dieser beiden Aktiengesellschaften
dessen anteilige Pensionskosten an die Innsbrucker Verkehrsbetriebe
und Stubaitalbahn GmbH bis März 2017.
Zudem stellte der Gestellungsbetrieb der Stadt Innsbruck auch Entgelte aus der Personalgestellung, von denen allerdings kein Gestellungszuschlag berechnet wird, (bspw. Essenskostenzuschüsse, Sachbezüge bezüglich Job-Tickets, Parkplätze udgl.) der IKB AG in Rechnung.
Der Gestellungsbetrieb hat sohin im Jahr 2017 gegenüber dem Jahr
2008 um € 4.530.258,61 bzw. -23,9 % geringere Erlöse aus der Personalgestellung erzielt. Diese auffällige Reduktion ist im unmittelbaren
Zusammenhang mit den Pensionierungen der städtischen zugewiesenen Bediensteten zu sehen.
Demzufolge hat sich der aktive Personalstand zum 31.12.2008 von
251 Dienstnehmern (69 Beamte und 182 Vertragsbedienstete) um
mehr als ein Drittel auf 159 Arbeitnehmer (18 Beamte und 141 Vertragsbedienstete) zum 31.12.2017 verringert. In Summe sind 51 Beamte (-73,9 %) und 41 Vertragsbedienstete (-22,5 %) in den letzten zehn
Jahren in den Ruhestand gegangen.
Die Kontrollabteilung merkte in diesem Kontext an, dass mit jeder Pensionierung eines städtischen zugewiesenen Dienstnehmers (Beamter
oder Vertragsbediensteter) zwingend eine nachhaltige Verringerung
des an die IKB AG weiter zu verrechnenden Gestellungsentgeltes erfolgt.
Zudem hielt die Kontrollabteilung fest, dass bei Pensionierung eines
öffentlich-rechtlichen Bediensteten (Beamter) der Gestellungsbetrieb
neben der Refundierung dessen Aktivbezuges auch die erhöhten Ge…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-07390/2018
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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