Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 11_Kurzprotokoll_13.12.2018_gsw.pdf
- S.70
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Beim flächenmäßig größten Tausch wurde der betroffene Teil des
Grundstücks Nr. 579/3 im Ausmaß von 4.633 m² gegen Grundstücksflächen südlich des „Tivoli Stadion Tirol“ getauscht.
Dritte Tauschtransaktion – FootballZentrum –
Wertausgleich –
Empfehlung
Diesem dritten Tauschgeschäft liegt der Beschluss des Gemeinderates
vom 05.11.2015 zugrunde.
Gemäß der in der Vorlage des Amtes für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV vom 21.10.2015 enthaltenen weiterführenden Erklärung seien diese Grundstücksflächen (unter anderem) für das geplante
Football-Zentrum vorgesehen. Weiters wurde in der Amtsvorlage darauf
verwiesen, dass das Grundstück Nr. 579/3 von der Stadt aus Geldmitteln des GESB finanziert worden ist und die durch den Tausch eintretende Flächenverkleinerung klarerweise auch den Wert des Grundstückes vermindert. Da die Gegenleistung voraussichtlich als Teil des geplanten Football-Zentrums kaum künftige Erträge für Pensionszahlungen
erwarten lässt, muss ein Wertausgleich für die reduzierte Fläche anderweitig erfolgen. Von der MA IV wurde vorgeschlagen, dass bei einer
Veräußerung eines oder mehrerer der erworbenen Grundstücke der Erlös ausgleichshalber dem Gestellungsbetrieb zufließen soll. Diesem
Vorschlag wurde vom Gemeinderat in der Beschlussfassung gefolgt.
In Verbindung mit den Tauschtransaktionen hinsichtlich des Grundstücks Nr. 579/3 erinnerte die Kontrollabteilung an den Beschluss des
Gemeinderates vom 05.04.2002, wonach der im Rahmen des Verkaufs
von städtischen Anteilen an der IKB AG an die TIWAG erzielte Veräußerungserlös mit einer Zweckwidmung versehen worden ist. Durch die aus
städtischer Sicht nachvollziehbaren Tauschgeschäfte zur Realisierung
verschiedener Vorhaben, soll/darf – so interpretiert die Kontrollabteilung
den seinerzeitigen Beschluss bzw. auch die dargelegten Ausführungen
und Beschlussvorschläge der MA IV – das Immobilienportfolio Gestellungsbetrieb nicht geschmälert werden.
Vom externen Controller wurde bereits für das Jahr 2024 das gänzliche
Aufbrachen der Finanzveranlagungen des GESB prognostiziert. Aufgrund dieses Umstandes und der obigen Argumentation empfahl die
Kontrollabteilung, den wegen der aufgezeigten (drei) Tauschgeschäfte
für das Grundstück Nr. 579/3 notwendigen Wertausgleich in die im Detail
noch auszuarbeitenden strategischen Überlegungen bezüglich der Verwertung von Immobilien miteinzubeziehen. Im Anhörungsverfahren verwies die MA IV darauf, dass von ihr auf die Notwendigkeit dieses Wertausgleiches hingewiesen wurde/wird und der Finanzbeirat mit der Thematik befasst wurde/werden wird.
9 Gewährte (Direkt-)Kredite
9.1 Allgemeines
(Nominale)
Gesamtsumme per
31.12.2017 und
Aufteilung im Detail
Zum Stichtag 31.12.2017 wurden aus Mitteln des Gestellungsbetriebes
zu Veranlagungszwecken (Direkt-)Kredite im (nominalen) Gesamtausmaß von € 37.020.356,00 gewährt. Von dieser Gesamtsumme betraf ein
Betrag von € 2.520.356,00 die Sowi Garage Beteiligungs GmbH,
…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-07390/2018
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
51