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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 11_Kurzprotokoll_13.12.2018_gsw.pdf

- S.72

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9.2 Kredit an die Sowi Garage Beteiligungs GmbH

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Städtisches
Beteiligungsverhältnis /
Kredithöhe und
Kreditauszahlung

Zur Finanzierung des Ankaufs der Sowi-/City-Garage gewährte die Stadt
Innsbruck als 75,10 %ige Gesellschafterin der Sowi Garage Beteiligungs
GmbH mit Kreditvertrag vom 01.12.2014 ein Gesellschafterdarlehen in
Höhe von € 2.520.356,00. Finanziert wurde dieses Gesellschafterdarlehen aus Geldmitteln des Gestellungsbetriebes. Die Kreditauszahlung
erfolgte mit Valuta 28.11.2014.

Bestehender
Prüfbericht der
Kontrollabteilung

Von der Kontrollabteilung wurde bereits im Jahr 2017 eine Prüfung des
Ankaufes der Sowi-/City-Garage vorgenommen. Im Zuge dieser Einschau nahm die Kontrollabteilung auch eine Überprüfung dieses aus
Geldmitteln des Gestellungsbetriebes finanzierten Gesellschafterdarlehens vor. Im Detail wurde daher von ihr auf den bestehenden Bericht
„über die stichprobenartige Einschau in Teilbereiche der Gebarung und
Jahresrechnung der Sowi Garage Beteiligungs GmbH und der SOWI –
Investor – Bauträger GmbH“ vom 07.09.2017, Zl. KA-04396/2017 verwiesen.

Kreditlaufzeit –
Empfehlung

Der abgeschlossene Kreditvertrag weist eine 20-jährige Laufzeit auf. Die
Tilgung hat per 31.12.2034 endfällig zu erfolgen, wobei vertragsgemäß
eine einvernehmliche Verlängerung der Kreditlaufzeit möglich ist.
Die Kontrollabteilung erinnerte im Zusammenhang mit der vereinbarten
Kreditlaufzeit daran, dass gemäß den Ergebnissen der vergangenen
Simulationsstudien bzw. der letzten Strategieanalyse des externen Controllers die im Wege der Pensionsrückdeckung veranlagten Geldmittel
bis spätestens 2023/2024 zur Deckung von Pensionszahlungen erforderlich sind. Die Finanzveranlagung wird höchstwahrscheinlich bis zu
diesem Zeitpunkt aufgebraucht sein. Vor diesem Hintergrund empfahl
die Kontrollabteilung, in Zusammenarbeit mit dem externen Controller
ein allfälliges vorzeitiges Rückzahlungserfordernis hinsichtlich dieses
Kredites im Gesamtzusammenhang zu überprüfen und – wenn zutreffend – mit der Sowi Garage Beteiligungs GmbH dahingehend zu verhandeln. Im Anhörungsverfahren wurde von der MA IV angekündigt, in
Abstimmung mit der Sowi Garage Beteiligungs GmbH mögliche Optionen zu prüfen.

Vertragliche Regelung
über die Zinshöhe und
Zinszahlung –
Empfehlung

Der zur Verrechnung zu gelangende Zinssatz wurde indikatorgebunden
anhand des 3-Monats-Euribors zuzüglich eines Aufschlages festgelegt.
Die Bezahlung der Zinsen hat vereinbarungsgemäß jeweils am Ende
eines Kalenderquartals im Nachhinein zu erfolgen.
Bereits in ihrem Bericht „über die stichprobenartige Einschau in Teilbereiche der Gebarung und Jahresrechnung der Sowi Garage Beteiligungs
GmbH und der SOWI – Investor – Bauträger GmbH“ vom 07.09.2017
merkte die Kontrollabteilung an, dass die seit der Kreditzuzählung bis
zum 31.12.2016 angefallenen Zinsen nicht wie vertraglich vorgesehen,
vierteljährlich im Nachhinein zur Zahlung gelangten. Eine Begleichung
der Zinsen von der Sowi Garage Beteiligungs GmbH für den Zeitraum
bis zum 31.12.2016 erfolgte erst Ende Jänner 2017. Vom Gestellungsbetrieb wurde dieser gesamte Zinsbetrag auf seinem Girokonto am
27.01.2017 vereinnahmt.

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Zl. KA-07390/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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