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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 11_Kurzprotokoll_13.12.2018_gsw.pdf

- S.87

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Ebenso werden die Personalkosten der Orchestermitglieder, welche der
mit 01.09.2005 gegründeten Tiroler Landestheater und Orchester GmbH
zur Dienstleistung zugewiesen sind, im Rahmen der Realisierung des
Deckungsbeitrages für den Betriebsabgang getragen. Das diesbezügliche Finanzvolumen betrug im Jahr 2017 € 2,8 Mio.
Des Weiteren hat die Stadt jährlich den Zuschussbedarf aus der Konstruktion des Gestellungsbetriebes, der im Jahr 1994 anlässlich der
Gründung der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB AG) und der in
diesem Zusammenhang erfolgten Zuweisung städtischer Mitarbeiter
eingerichtet worden ist, zu übernehmen. Der im Jahr 2017 für den Gestellungsbetrieb aus dem Ordentlichen Haushalt zu deckende Zuschuss
betrug € 4,968 Mio.
Darüber hinaus trägt die Stadtgemeinde Innsbruck im Subventionsweg
auch Personalkosten der seinerzeit dem Fremdenverkehrsverband
Innsbruck, Igls und Umgebung überlassenen Bediensteten des städtischen Verkehrsamtes, was sich im Jahr 2017 mit einem Betrag in Höhe
von € 168,6 Tsd. niederschlug.
Ausgleichstaxe

Nicht unmittelbar den Personalausgaben zuzuordnen, aber in einem
gewissen Konnex zu sehen, ist die Zahlung der Ausgleichstaxe nach
dem Behinderteneinstellungsgesetz, die alljährlich bei Nichterfüllung der
Beschäftigungspflicht begünstigter Behinderter vom Sozialministerium
Service (ehemals Bundessozialamt) mittels Bescheid vorgeschrieben
wird. Für das Kalenderjahr 2017 musste, wie schon für 2016, keine
Ausgleichstaxe entrichtet werden, da die Stadtgemeinde Innsbruck im
fraglichen Zeitraum der ihr obliegenden Beschäftigungspflicht zur Gänze
nachgekommen ist. Darüber hinaus konnte auf Grund der Beschäftigung
von in Ausbildung stehenden begünstigten Behinderten für dieses Kalenderjahr eine Prämie in der Höhe von rd. € 4,8 Tsd. lukriert werden.
Die Besetzungsquote belief sich auf 243,28 %.

Pensionsaufwand

Für Pensionen, Ruhegenüsse und Ruhegelder sowie Ehrengaben waren € 33,699 Mio. veranschlagt, tatsächlich aufgewendet werden mussten € 32,824 Mio. (+ 0,53 % gegenüber 2016). Unter Berücksichtigung
der im Jahr 2017 zur teilweisen Finanzierung der Pensionslasten zur
Verfügung stehenden Mittel (Überweisungsrenten, Pensions- und Pensionssicherungsbeiträge) ergab sich bei einer im Vergleich zum Vorjahr
um insgesamt 16 niedrigeren Anzahl der Pensionsparteien ein Nettopensionsaufwand von € 30,173 Mio. (+ 0,08 % gegenüber 2016). Dies
ist auf eine mit 01.01.2008 in Kraft getretene Novellierung des Landesbeamtengesetzes (38. Landesbeamtengesetznovelle, LGBl.Nr. 79/2007,
§ 60 Abs. 2) zurückzuführen, welche entsprechend den Bestimmungen
des IGBG 1970 (§ 51) auch für die Pensionsansprüche der städtischen
Beamten gilt. Demzufolge sind die Ruhebezüge der Pensionisten entsprechend dem Ausmaß der Änderung des Gehaltes eines Beamten der
allgemeinen Verwaltung der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse V anzuheben. Gemäß den Bestimmungen der 45. Landesbeamtengesetz-Novelle
(LGBl. Nr. 21 vom 15.12.2011, Art. II Z 11) gilt diese Regelung allerdings nur bis zu einem Betrag von 100 % des Bezugsansatzes der
VGr. B/V/2 (2016: € 2.462,90), für den diesen Grenzwert übersteigenden Teil ist nur die halbe Valorisierung vorgesehen (Mindervalorisierung). Nachdem für die aktiven Bediensteten im öffentlichen Dienst eine
Gehaltserhöhung per 01. Jänner 2017 beschlossen wurde, erfuhren
auch die Bezüge der Pensionisten eine Anpassung.

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Zl. KA-10555/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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