Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 11_Kurzprotokoll_13.12.2018_gsw.pdf

- S.95

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 11_Kurzprotokoll_13.12.2018_gsw.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2018
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
€ 29.500.000,00 handelt es sich um so genannte „Direktdarlehen“ des
Gestellungsbetriebes an die Stadt Innsbruck.
Ohne auf die exakten Details dieser Transaktionen im Rahmen dieses
Berichtes einzugehen, erwähnt die Kontrollabteilung in diesem Zusammenhang, dass dabei Geldmittel des Gestellungsbetriebes (als Betrieb
gewerblicher Art im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes eigener
Rechnungskreis) als Veranlagungsform in der (internen) Ausgestaltung
als „Direktdarlehen“ an die Stadt Innsbruck zur Verfügung gestellt werden. Am jeweiligen Laufzeitende sind diese Direktdarlehen von der Stadt
Innsbruck wieder an den Gestellungsbetrieb zurückzuführen.
Nachdem der Gestellungsbetrieb aus wirtschaftlicher Sicht der Stadt
Innsbruck zuzuordnen ist bzw. von ihr getragen wird, handelt es sich bei
diesen Direktdarlehen des Gestellungsbetriebes an die Stadt Innsbruck
um Eigenmittel.
Von der MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft sowie von dem
im Rahmen der Tätigkeit des „Finanzbeirates“ von der Stadt Innsbruck
beauftragten externen Controller wurde im Finanzbericht per 31.12.2017
darauf verwiesen, dass in Verbindung mit dem städtischen Schuldenstand bezüglich dieser Direktdarlehen des Gestellungsbetriebes für die
Patscherkofelbahn (neu) in den Jahren 2021 bis 2024 Nachfinanzierungen anstehen.
Freie Finanzspitze –
geringfügige
Berechnungsdiskrepanz –
Empfehlung

Im Haushaltsjahr 2017 ist eine Freie Finanzspitze in Höhe von
€ 17.995,7 Tsd. erwirtschaftet worden. Das Ergebnis hat sich gegenüber
dem Vorjahr (€ 23.979,7 Tsd.) um € 5.984,0 Tsd. bzw. ca. 25,0 % verringert.
Der Schuldendienst (Zins- sowie Kreditrückzahlung) und die Ausgaben
für (Finanzierungs-)Leasingverpflichtungen können weiterhin vollständig
aus dem Ergebnis der fortdauernden Gebarung bedient werden. Außerdem war es durch das Erreichen der Freien Finanzspitze möglich, durch
eine Zuführung an den Außerordentlichen Haushalt (€ 17.570,00 Tsd.)
Investitionsprojekte des Jahres 2017 zu finanzieren und Rücklagenzuführungen vorzunehmen.
Die von der Fachdienststelle vorgenommenen Berechnungen waren für
die Kontrollabteilung grundsätzlich nachvollziehbar. Lediglich in Bezug
auf die Herausrechnung der „sonstigen einmaligen Einnahmen“ ergab
sich für die Kontrollabteilung eine Differenz von € 39.268,90.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft – Referat Budgetabwicklung und Finanzcontrolling der MA IV, den
von ihr in diesem Zusammenhang aufgezeigten Sachverhalt zu überprüfen und gegebenenfalls bei künftigen Berechnungen der Freien Finanzspitze zu berücksichtigen. In der dazu abgegebenen Stellungnahme sagte die MA IV zu, die Empfehlung der Kontrollabteilung umzusetzen.

…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-10555/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

20