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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 11_Kurzprotokoll_13.12.2018_gsw.pdf

- S.97

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Software GeOrg mit 01.01.2017 wurde im Hinblick auf den Abschluss der
Kassengebarung für das Rechnungsjahr 2017 mit Rundschreiben vom
15.12.2017, Zl.IV-17235/2017 Nachfolgendes verfügt:
„Die Grundlage für die Erstellung der Jahresrechnung 2017 bildet die
Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 1997 (VRV), in der
Fassung des BGBl. II Nr. 118/2007. Im Hinblick auf die Voran-schlagsund Rechnungsabschlussverordnung 2015 – VRV 2015 neu, wird es
künftig keine Auslaufperiode mehr geben. Aus diesem Grund können
Rechnungen, die das Jahr 2017 betreffen (d.h. ausschließlich Rechnungen, die ein Rechnungsdatum bis inkl. 31.12.2017 ausweisen) bis
19.01.2018 in GeOrg gebucht werden. Das Fälligkeitsdatum (= Tag der
Zahlung) kann aber auch nach dem 19.01.2018 liegen. Das bedeutet, die
Freigabe der jeweiligen Buchung muss bis 19.01.2018 mittags vom AOB
erfolgen. Buchungen, die nach diesem Zeitpunkt erfolgen, können nur
mehr im Jahr 2018 durchgeführt werden und belasten somit auch das
Budget 2018.“
Der von der Stadtkasse zum 31.12.2017 ermittelte buchmäßige Kassenbestand (lt. Kassenbestandsmeldung vom 29.12.2017) ist wie folgt gegliedert:
in €
Bargeld

Prüfung Stadtkassa

40.827,47

+ Guthaben bei Bankinstituten

28.561.875,78

+ Veranlagte Kassenmittel

17.254.904,00

Geldbestand vom 29.12.2017

45.857.607,25

Darüber hinaus führte die Kontrollabteilung am 29.08.2018 eine Revision
der Stadtkasse durch. Die Zusammenführung des nachgewiesenen Kasseniststandes des Referates Stadtkasse abzüglich der abgebildeten Verrechnungskonten (-Einnahmen/+Ausgaben) stimmte mit der Summe aller
Zahlwege des Referates Buchhaltung überein. Eine diesbezügliche Niederschrift wurde dem Herrn Bürgermeister am 30.08.2018 unter der Geschäftszahl KA-12692/2018 übermittelt.
6 (Kennzahlen-)Analyse Rechnungsquerschnitt 2017

Allgemeines zum
Rechnungsquerschnitt

Der Rechnungsquerschnitt gemäß Anlage 5b der VRV i.d.F. BGBl. II
Nr. 118/2007 gibt in verdichteter Form den Voranschlag bzw. Rechnungsabschluss wieder. Die jeweilige Bezeichnung als „Querschnitt“ basiert auf dem Umstand, dass dieser sämtliche Einnahmen und Ausgaben
des Ordentlichen und des Außerordentlichen Haushalts ausgehend von
festgelegten Einnahmen- und Ausgabenarten über alle Ansätze der funktionellen Gliederung in einem Betrag abbildet.

Kennzahlen anhand
KDZ-Quicktest

Ausgehend vom Rechnungsquerschnitt des Haushaltsjahres 2017 ermittelte die Kontrollabteilung die vom KDZ – Zentrum für Verwaltungsforschung bzw. der KDZ Managementberatungs- und WeiterbildungsGmbH
entwickelten Kennzahlen des so genannten „KDZ-Quicktests“.

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Zl. KA-10555/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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