Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 11_Protokoll_05.10.2017.pdf
- S.122
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INNS "
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Landeshauptstadt Jnnsbruck
BRUCK
siehe Punkt 10.1.) dieser Verpflichtung nicht nach, kann die Stadt Innsbruck die
erforderlichen Maßnahmen veranlassen . Die dabei anfallenden Kosten werden
dem anderen Vertragsteil angelastet.
4.3.5.
Gerüste, Unterstellungen, Requisiten: Das Aufstellen, Instandhalten und
Abtragen sämtlicher für die Erbringung der Leistung erforderlichen Gerüste und
Unterstellungen
(mit Ausnahme
der im
Leistungsverzeichnis
gesondert
angeführten Gerüste) einschließlich der Beistellung aller Requisiten.
4.3.6.
Sicherheitsmaßnahmen:
Da der andere Vertragsteil ausschließlich für
sämtliche Sicherheitsmaßnahmen verantwortlich ist und die gesetzlichen und
sonstigen Sicherheitsbestimmungen einzuhalten hat, sind die diesbezüglichen
Aufwendungen in den angebotenen Preisen zu berücksichtigen.
4.3.7.
Lizenz- und Patentgebühren: In die Preise sind sämtliche Kosten für Lizenzund
Patentgebühren
einzukalkulieren,
sodass
aus
diesem
Titel
keine
gesonderten Forderungen - weder durch den anderen Vertragsteil, noch durch
Dritte - an die Stadt Innsbruck gestellt werden können .
4.3.8.
Genehmigungen, Benützung und Wiederherstellung bei Bauaufträgen
bzw. Baukonzessionsverträgen: Sämtliche Kosten für die Erwirkung der
erforderlichen Genehmigungen, für die Benützung und Wiederherstellung (z.B.
des
ursprünglichen
Zustandes
von
Nachbargrundstücken,
Baustraßen,
Hilfsschüttungen).
4.3.9.
Ausarbeitung
von
Bestandsunterlagen:
Ausführungsunterlagen,
Die
Ausarbeitung
Dokumentationen
und
sämtlichen
die
von
für
Leistungserbringung erforderlichen Ausführungsunterlagen, Dokumentationen
und bei Bedarf von Bestandsunterlagen (z.B. Betriebs-, Bedienungs- und
Wartungsanleitungen, Abrechnungspläne, Anlagenbeschreibungen , sämtliche
für behördliche Bewilligungen erforderliche Nachweise, Atteste und Unterlagen
bzw. TÜV-pflichtige Übernahme- bzw. Abnahmebescheinigungen) sind in die
angebotenen Preise einzurechnen, sofern diese im Leistungsverzeichnis nicht
gesondert auszupreisen sind.
4.3.10.
Teilnahme an Besprechungen: Die Teilnahme an sämtlichen, für die
Leistungserbringung
erforderlichen
Koordinierungsgesprächen
am
Erfüllungsort.
4.3.11 .
Einschulung der Mitarbeiterinnen der Stadt Innsbruck: Im angebotenen
Preis
ist
die
Einschulung
der
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Mitarbeiterinnen
der
Stadt
Innsbruck