Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2017

/ Ausgabe: 11_Protokoll_05.10.2017.pdf

- S.160

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Die übermittelten Jahresabschlüsse wurden vom beauftragten Steuerberater für das Wirtschaftsjahr 2014 mit 24.06.2015 und jener des Jahres 2015 per 25.08.2016 datiert. Der Jahresabschluss für das Jahr
2016 wurde – auch vor dem Hintergrund der Prüfung durch die Kontrollabteilung – zeitlich vorgezogen und die Auftragsdurchführung vom
Steuerberater mit Datum 20.03.2017 unterfertigt.
Hinsichtlich des Obmannes war im § 13 satzungsmäßig festgehalten,
dass dieser der höchste Vereinsfunktionär ist und ihm die Vertretung
des Vereins, insbesondere nach außen, gegenüber Behörden und dritten Personen obliegt.
Rechnungsprüfer

Aus dem Protokoll der Generalversammlung vom 06.11.2015 konnte
die Kontrollabteilung die Wahl der Rechnungsprüfer – auf die Dauer
von 2 Jahren – nachvollziehen. Laut der vorliegenden Niederschrift
wurden die bisher gewählten Rechnungsprüfer zur Wiederwahl nominiert und sodann der Vorschlag von der Generalversammlung einstimmig angenommen.
Im Falle der Rechnungsprüfer sehen die Bestimmungen des § 21 Abs.
2 des Vereinsgesetzes 2002 (VerG) vor, dass diese die Finanzgebarung des Vereins im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und die statutengemäße Verwendung der Mittel innerhalb
von vier Monaten – ab Erstellung der Einnahmen- und Ausgabenrechnung – zu prüfen haben. Die Prüfberichte der Rechnungsprüfer der
Jahre 2013 bis 2015 wurden der Kontrollabteilung übergeben. Von den
Rechnungsprüfern wurden dabei in den entsprechenden Berichten die
ordnungsgemäße Führung und die Richtigkeit der Buchhaltung bestätigt. Neben der Prüfung der Jahresabschlüsse des Vereins „Innsbrucker Tanzsommer und Innsbrucker Advent“ ist laut der vorliegenden
Bestätigung auch in die Belege Einsicht genommen worden.
3.2 Tanzsommer Veranstaltungs GmbH

Allgemeines

Die Nachschau der Kontrollabteilung zeigte, dass die Tanzsommer
Veranstaltungs GmbH im Firmenbuch am 27.09.2002 mit einem
Stammkapital von € 35.000,00 eingetragen worden ist. Der Antrag auf
Neueintragung beim Firmenbuch erfolgte am 23.08.2002. Als Stichtag
für das Geschäftsjahr der GmbH ist der 30. November eingetragen.

Größe der GmbH und
Bei Heranziehung der entsprechenden Schwellenwerte (Bilanzsumme,
Einreichung der Jahres- Umsatzerlöse und Anzahl der Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt) für
abschlüsse gem. UGB
die Wirtschaftsjahre 2014 und 2015 handelt es sich um eine kleine Ka-

pitalgesellschaft im Sinne der Bestimmungen des § 221 Abs. 2 Unternehmensgesetzbuch (UGB).
Die gesetzlichen Vertreter von Kapitalgesellschaften haben den Jahresabschluss gemäß § 277 Abs. 1 UGB spätestens neun Monate nach
dem Bilanzstichtag, mit dem Bestätigungsvermerk oder dem Vermerk
über dessen Versagung oder Einschränkung beim Firmenbuchgericht
des Sitzes der Kapitalgesellschaft einzureichen. Der Jahresabschluss
zum 30.11.2014 wurde laut Auszug des Firmenbuches am 12.08.2015
und der Abschluss zum 30.11.2015 am 26.08.2016 eingereicht.

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Zl. KA-02740/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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